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Niedersachsen

Gewerbeamt Samtgemeinde Freren

Zuständig für 5 Städte und Gemeinden mit rund 10.385 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Samtgemeinde Freren - Ordnungsamt.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Samtgemeinde Freren
Markt 1
49832 Freren
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Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr; Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr; Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr; Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 18:00 Uhr; Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Fax
05902 950-9410

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Samtgemeinde Freren zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Samtgemeinde Freren?

Anschrift: Markt 1, 49832 Freren. Telefon: +49 5902 950-410. Öffnungszeiten: Montag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr; Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr; Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr; Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 18:00 Uhr; Freitag 08:30 - 12:30 Uhr. E-Mail: ordnungsamt@freren.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Samtgemeinde Freren zuständig?

Für 5 Städte und Gemeinden, darunter Freren, Thuine, Beesten, Messingen, Andervenne.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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