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Niedersachsen

Gewerbeamt Samtgemeinde Fürstenau

Zuständig für 3 Städte und Gemeinden mit rund 15.817 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Samtgemeinde Fürstenau - Fachgebiet 32 - Bürgerbüro.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Samtgemeinde Fürstenau
Schloßplatz 1
49584 Fürstenau
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Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 08:30 - 13:00 Uhr Montag bis Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Weitere Stellen

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Samtgemeinde Fürstenau zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Samtgemeinde Fürstenau?

Anschrift: Schloßplatz 1, 49584 Fürstenau. Telefon: +49 5901 9320-0. Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 08:30 - 13:00 Uhr Montag bis Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr. E-Mail: info@fuerstenau.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Samtgemeinde Fürstenau zuständig?

Für 3 Städte und Gemeinden, darunter Fürstenau, Berge, Bippen.

Hat das Gewerbeamt Samtgemeinde Fürstenau weitere Standorte?

Ja, einen weiteren Standort: Samtgemeinde Fürstenau - Gemeinde Bippen, Bippen.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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