Niedersachsen
Gewerbeamt Samtgemeinde Fürstenau
Zuständig für 3 Städte und Gemeinden mit rund 15.817 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Samtgemeinde Fürstenau - Fachgebiet 32 - Bürgerbüro.
Kontakt
- Anschrift
- Gewerbeamt Samtgemeinde Fürstenau
Schloßplatz 1
49584 Fürstenau
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 5901 9320-0
- Öffnungszeiten
- Montag bis Donnerstag 08:30 - 13:00 Uhr Montag bis Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
- info@fuerstenau.de
Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde
Weitere Stellen
- Samtgemeinde Fürstenau - Gemeinde BippenHauptstraße 4, 49626 BippenTelefon +49 5435 955746, bippen@fuerstenau.de
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist das Gewerbeamt Samtgemeinde Fürstenau zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.
Gewerbe anmelden
Die Anzeige ist gleichzeitig mit dem Beginn fällig, bei der Gemeinde des Betriebssitzes (§ 14 Abs. 1 GewO). Viele Gemeinden bieten sie online an.
Ratgeber lesenFragebogen ans Finanzamt
Binnen eines Monats nach der Eröffnung, elektronisch über ELSTER (§ 138 Abs. 1b und 4 AO).
Ratgeber lesenKleinunternehmer
Keine Umsatzsteuer, solange der Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt (§ 19 UStG).
Ratgeber lesenFreiberuflich oder Gewerbe
Freie Berufe brauchen keine Gewerbeanmeldung und zahlen keine Gewerbesteuer; sie melden sich nur beim Finanzamt (§ 18 EStG, § 138 Abs. 1 Satz 3 AO).
Ratgeber lesenUmmelden und abmelden
Verlegung, neuer Gegenstand und Aufgabe sind ebenfalls anzuzeigen (§ 14 Abs. 1 Satz 2 GewO). Bei Umzug in eine andere Gemeinde genügt die Anmeldung dort.
Ratgeber lesenE-Rechnung
Empfangen müssen alle Unternehmen sie seit 2025. Ausstellen ab 2027, bei bis 800.000 Euro Vorjahresumsatz ab 2028 (§ 14 UStG, § 27 Abs. 38 UStG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich das Gewerbeamt Samtgemeinde Fürstenau?
Anschrift: Schloßplatz 1, 49584 Fürstenau. Telefon: +49 5901 9320-0. Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 08:30 - 13:00 Uhr Montag bis Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr. E-Mail: info@fuerstenau.de.
Für welche Orte ist das Gewerbeamt Samtgemeinde Fürstenau zuständig?
Für 3 Städte und Gemeinden, darunter Fürstenau, Berge, Bippen.
Hat das Gewerbeamt Samtgemeinde Fürstenau weitere Standorte?
Ja, einen weiteren Standort: Samtgemeinde Fürstenau - Gemeinde Bippen, Bippen.
Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?
Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.
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- Gewerbeamt Bad Essen
- Gewerbeamt Bad Iburg
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