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Baden-Württemberg

Gewerbeamt Steinheim an der Murr

Zuständig für Steinheim an der Murr. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Gewerbeamt.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Steinheim an der Murr
Ludwigsburger Straße 4
71711 Steinheim an der Murr
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Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Terminvereinbarung über Homepage Di 08:00 - 12:00 Terminvereinbarung über Homepage und 14:00 - 16:00 Uhr Terminvereinbarung über Homepage Mi 08:00 - 12:00 Uhr Terminvereinbarung über Homepage Do 08:00 - 12:00 eventuell mit Wartezeit und 14:00 - 18:00 Uhr Terminvereinbarung über Homepage Fr 08:00 - 12:00 Uhr Terminvereinbarung über Homepage

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Gewerbe anmelden in Steinheim an der Murr

Gebühr
nicht veröffentlicht
Gewerbesteuer-Hebesatz
360 %
2024, Destatis · Quelle
Online anmelden
–
Kein Online-Dienst gemeldet
  1. Gewerbe anmelden

    Gleichzeitig mit dem Beginn, schriftlich oder vor Ort beim Gewerbeamt (§ 14 GewO). Die Gebühr steht oben.

  2. Fragebogen ans Finanzamt

    Binnen eines Monats über ELSTER (§ 138 AO) an das Finanzamt Ludwigsburg, Alt-Württemberg-Allee 40, 71638 Ludwigsburg, 07141/180.

  3. Kammer

    Die Gemeinde gibt Ihre Anmeldung an die Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart (stuttgart.ihk24.de) weiter, bei einem Handwerk an die Handwerkskammer Region Stuttgart (bia-stuttgart.de). Mitglied sind Sie kraft Gesetzes.

  4. Gewerbesteuer

    Bei 50.000 € Gewinn zahlt ein Einzelunternehmen in Steinheim an der Murr rund 3.213 € im Jahr; 24.500 € bleiben frei (§ 11 GewStG).

Finanzamt: Bundeszentralamt für Steuern, Stand 01.10.2026. Kammern und Online-Dienst: Behördenverzeichnis der Länder (PVOG), geprüft am 15.10.2026.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Steinheim an der Murr?

Anschrift: Ludwigsburger Straße 4, 71711 Steinheim an der Murr. Telefon: +49 7144 263 131. Öffnungszeiten: Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Terminvereinbarung über Homepage Di 08:00 - 12:00 Terminvereinbarung über Homepage und 14:00 - 16:00 Uhr Terminvereinbarung über Homepage Mi 08:00 - 12:00 Uhr Terminvereinbarung über Homepage Do 08:00 - 12:00 eventuell mit Wartezeit und 14:00 - 18:00 Uhr Terminvereinbarung über Homepage Fr 08:00 - 12:00 Uhr Terminvereinbarung über Homepage. E-Mail: m.jokusch@stadt-steinheim.de.

Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz?

360 Prozent (Stand 2024, Statistisches Bundesamt). Bei 50.000 Euro Gewinn zahlt ein Einzelunternehmen damit rund 3.213 Euro Gewerbesteuer im Jahr; vom Gewerbeertrag gehen 24.500 Euro Freibetrag ab, die Steuermesszahl beträgt 3,5 Prozent (§ 11 GewStG).

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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