Rheinland-Pfalz
Gewerbeamt Verbandsgemeinde Aar-Einrich
Zuständig für 31 Städte und Gemeinden mit rund 18.821 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Verbandsgemeinde Aar-Einrich - Abt. 2 - Ordnungsabteilung.
Kontakt
- Anschrift
- Gewerbeamt Verbandsgemeinde Aar-Einrich
Austraße 4
65623 Hahnstätten
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 6486 9179-0
- Öffnungszeiten
- Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:30 Uhr
- post@vg-aar-einrich.de
- Fax
- 06486 9179-199
- Website der Stelle
- vg-aar-einrich.de
Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Aar-Einrich zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.
- HahnstättenHebesatz 400 %
- KatzenelnbogenHebesatz 380 %
- NiederneisenHebesatz 440 %
- BurgschwalbachHebesatz 390 %
- FlachtHebesatz 395 %
- KlingelbachHebesatz 380 %
- OberneisenHebesatz 400 %
- SchönbornHebesatz 380 %
- LohrheimHebesatz 400 %
- AllendorfHebesatz 350 %
- KördorfHebesatz 380 %
- KaltenholzhausenHebesatz 390 %
- RettertHebesatz 382 %
- MudershausenHebesatz 390 %
- DörsdorfHebesatz 380 %
- BerndrothHebesatz 400 %
- HeroldHebesatz 380 %
- GutenackerHebesatz 380 %
- NetzbachHebesatz 410 %
- BiebrichHebesatz 380 %
- EisighofenHebesatz 400 %
- BerghausenHebesatz 401 %
- SchiesheimHebesatz 390 %
- BrembergHebesatz 380 %
- ReckenrothHebesatz 382 %
- RothHebesatz 400 %
- NiedertiefenbachHebesatz 380 %
- MittelfischbachHebesatz 380 %
- OberfischbachHebesatz 390 %
- ErgeshausenHebesatz 380 %
- EbertshausenHebesatz 380 %
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.
Gewerbe anmelden
Die Anzeige ist gleichzeitig mit dem Beginn fällig, bei der Gemeinde des Betriebssitzes (§ 14 Abs. 1 GewO). Viele Gemeinden bieten sie online an.
Ratgeber lesenFragebogen ans Finanzamt
Binnen eines Monats nach der Eröffnung, elektronisch über ELSTER (§ 138 Abs. 1b und 4 AO).
Ratgeber lesenKleinunternehmer
Keine Umsatzsteuer, solange der Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt (§ 19 UStG).
Ratgeber lesenFreiberuflich oder Gewerbe
Freie Berufe brauchen keine Gewerbeanmeldung und zahlen keine Gewerbesteuer; sie melden sich nur beim Finanzamt (§ 18 EStG, § 138 Abs. 1 Satz 3 AO).
Ratgeber lesenUmmelden und abmelden
Verlegung, neuer Gegenstand und Aufgabe sind ebenfalls anzuzeigen (§ 14 Abs. 1 Satz 2 GewO). Bei Umzug in eine andere Gemeinde genügt die Anmeldung dort.
Ratgeber lesenE-Rechnung
Empfangen müssen alle Unternehmen sie seit 2025. Ausstellen ab 2027, bei bis 800.000 Euro Vorjahresumsatz ab 2028 (§ 14 UStG, § 27 Abs. 38 UStG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Aar-Einrich?
Anschrift: Austraße 4, 65623 Hahnstätten. Telefon: +49 6486 9179-0. Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:30 Uhr. E-Mail: post@vg-aar-einrich.de.
Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Aar-Einrich zuständig?
Für 31 Städte und Gemeinden, darunter Hahnstätten, Katzenelnbogen, Niederneisen, Burgschwalbach, Flacht, Klingelbach, Oberneisen, Schönborn und weitere.
Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?
Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.