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Rheinland-Pfalz

Gewerbeamt Verbandsgemeinde Aar-Einrich

Zuständig für 31 Städte und Gemeinden mit rund 18.821 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Verbandsgemeinde Aar-Einrich - Abt. 2 - Ordnungsabteilung.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Verbandsgemeinde Aar-Einrich
Austraße 4
65623 Hahnstätten
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Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:30 Uhr
Fax
06486 9179-199
Website der Stelle
vg-aar-einrich.de

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Aar-Einrich zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Aar-Einrich?

Anschrift: Austraße 4, 65623 Hahnstätten. Telefon: +49 6486 9179-0. Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:30 Uhr. E-Mail: post@vg-aar-einrich.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Aar-Einrich zuständig?

Für 31 Städte und Gemeinden, darunter Hahnstätten, Katzenelnbogen, Niederneisen, Burgschwalbach, Flacht, Klingelbach, Oberneisen, Schönborn und weitere.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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