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Rheinland-Pfalz

Gewerbeamt Verbandsgemeinde Diez

Zuständig für 23 Städte und Gemeinden mit rund 25.872 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Verbandsgemeinde Diez - Fachbereich 2 - Ordnung, Standesamt und Bürgerbüro.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Verbandsgemeinde Diez
Louise-Seher-Straße 1
65582 Diez
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Öffnungszeiten
Verwaltung vormittags: Mo bis Fr 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr nachmittags: Mo bis Mi 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr Do 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr Bürgerbüro & Information Mo bis Mi 8:00 Uhr bis 15:30 Uhr (durchgehend geöffnet)Do 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 UhrFr 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr Standesamt Mo bis Fr 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr Do 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Fax
06432 501-242
Website der Stelle
vgdiez.de

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Diez zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Diez?

Anschrift: Louise-Seher-Straße 1, 65582 Diez. Telefon: +49 6432 501-0. Öffnungszeiten: Verwaltung vormittags: Mo bis Fr 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr nachmittags: Mo bis Mi 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr Do 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr Bürgerbüro & Information Mo bis Mi 8:00 Uhr bis 15:30 Uhr (durchgehend geöffnet)Do 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 UhrFr 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr Standesamt Mo bis Fr 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr Do 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr. E-Mail: verwaltung@vgdiez.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Diez zuständig?

Für 23 Städte und Gemeinden, darunter Diez, Altendiez, Birlenbach, Gückingen, Holzappel, Heistenbach, Holzheim, Eppenrod und weitere.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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