Rheinland-Pfalz
Gewerbeamt Verbandsgemeinde Wirges
Zuständig für 12 Städte und Gemeinden mit rund 20.179 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Verbandsgemeinde Wirges - - Fachbereich 2 - Bürgerdienste, Bildung und Soziales -.
Kontakt
- Anschrift
- Gewerbeamt Verbandsgemeinde Wirges
Bahnhofstraße 10
56422 Wirges
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 2602 689-0
- Öffnungszeiten
- Montag bis Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Sonderregelungen für bspw. Feiertage vorbehalten. Über solche Änderungen werden Sie in unserem Amtsblatt "Das Rathaus" oder auf unserer Homepage frühzeitig informiert.
- info@wirges.de
- Fax
- 02602 689-8185
Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Wirges zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.
- WirgesHebesatz 380 %
- SiershahnHebesatz 380 %
- Dernbach (Westerwald)Hebesatz 380 %
- ÖtzingenHebesatz 380 %
- MogendorfHebesatz 380 %
- EbernhahnHebesatz 380 %
- StaudtHebesatz 380 %
- HelferskirchenHebesatz 380 %
- LeuterodHebesatz 380 %
- MoschheimHebesatz 380 %
- BannberscheidHebesatz 380 %
- NiedersaynHebesatz 380 %
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.
Gewerbe anmelden
Die Anzeige ist gleichzeitig mit dem Beginn fällig, bei der Gemeinde des Betriebssitzes (§ 14 Abs. 1 GewO). Viele Gemeinden bieten sie online an.
Ratgeber lesenFragebogen ans Finanzamt
Binnen eines Monats nach der Eröffnung, elektronisch über ELSTER (§ 138 Abs. 1b und 4 AO).
Ratgeber lesenKleinunternehmer
Keine Umsatzsteuer, solange der Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt (§ 19 UStG).
Ratgeber lesenFreiberuflich oder Gewerbe
Freie Berufe brauchen keine Gewerbeanmeldung und zahlen keine Gewerbesteuer; sie melden sich nur beim Finanzamt (§ 18 EStG, § 138 Abs. 1 Satz 3 AO).
Ratgeber lesenUmmelden und abmelden
Verlegung, neuer Gegenstand und Aufgabe sind ebenfalls anzuzeigen (§ 14 Abs. 1 Satz 2 GewO). Bei Umzug in eine andere Gemeinde genügt die Anmeldung dort.
Ratgeber lesenE-Rechnung
Empfangen müssen alle Unternehmen sie seit 2025. Ausstellen ab 2027, bei bis 800.000 Euro Vorjahresumsatz ab 2028 (§ 14 UStG, § 27 Abs. 38 UStG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Wirges?
Anschrift: Bahnhofstraße 10, 56422 Wirges. Telefon: +49 2602 689-0. Öffnungszeiten: Montag bis Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Sonderregelungen für bspw. Feiertage vorbehalten. Über solche Änderungen werden Sie in unserem Amtsblatt "Das Rathaus" oder auf unserer Homepage frühzeitig informiert.. E-Mail: info@wirges.de.
Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Wirges zuständig?
Für 12 Städte und Gemeinden, darunter Wirges, Siershahn, Dernbach (Westerwald), Ötzingen, Mogendorf, Ebernhahn, Staudt, Helferskirchen und weitere.
Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?
Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.
Weitere Gewerbeämter im selben Kreis
- Gewerbeamt Verbandsgemeinde Bad Marienberg (Westerwald)
- Gewerbeamt Verbandsgemeinde Hachenburg
- Gewerbeamt Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen
- Gewerbeamt Verbandsgemeinde Montabaur
- Gewerbeamt Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach
- Gewerbeamt Verbandsgemeinde Rennerod
- Gewerbeamt Verbandsgemeinde Selters (Westerwald)
- Gewerbeamt Verbandsgemeinde Wallmerod
- Gewerbeamt Verbandsgemeinde Westerburg