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Rheinland-Pfalz

Gewerbeamt Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen

Zuständig für 4 Städte und Gemeinden mit rund 13.640 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen
Rathausstraße 48
56203 Höhr-Grenzhausen
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Öffnungszeiten
Montag: 8:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Website der Stelle
hoehr-grenzhausen.de

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen?

Anschrift: Rathausstraße 48, 56203 Höhr-Grenzhausen. Telefon: +49 2624 104-0. Öffnungszeiten: Montag: 8:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr. E-Mail: poststelle@hoehr-grenzhausen.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen zuständig?

Für 4 Städte und Gemeinden, darunter Höhr-Grenzhausen, Hillscheid, Hilgert, Kammerforst.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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