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Rheinland-Pfalz

Gewerbeamt Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau

Zuständig für 28 Städte und Gemeinden mit rund 29.133 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau - GB 4.4 Gewerbeamt.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau
Die Besuchsanschrift nennt die Behörde auf ihrer Website.
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 10:00 - 12:00 Uhr Montag bis Dienstag 14:00 - 15:30 Uhr Donnerstag 16:00 - 17:30 Uhr Freitag 09:00 - 11:00 Uhr Bitte beachten Sie, dass Online-Terminvereinbarungen nur an den obigen Zeiten möglich sind. Die Terminvereinbarungen sollen nur bei dringendem Bedürfnis genutzt werden können, wir bitten daher, auf die bevorzugte Nutzung des Online-Dienstes hinzuweisen.
Fax
02603 793-477
Postanschrift
Bleichstr. 1
56130 Bad Ems
Website der Stelle
vgben.de

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau?

Telefon: +49 2603 793-0. Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 10:00 - 12:00 Uhr Montag bis Dienstag 14:00 - 15:30 Uhr Donnerstag 16:00 - 17:30 Uhr Freitag 09:00 - 11:00 Uhr Bitte beachten Sie, dass Online-Terminvereinbarungen nur an den obigen Zeiten möglich sind. Die Terminvereinbarungen sollen nur bei dringendem Bedürfnis genutzt werden können, wir bitten daher, auf die bevorzugte Nutzung des Online-Dienstes hinzuweisen.. E-Mail: gewerbe@vgben.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau zuständig?

Für 28 Städte und Gemeinden, darunter Bad Ems, Nassau, Singhofen, Arzbach, Fachbach, Dausenau, Nievern, Winden und weitere.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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