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Rheinland-Pfalz

Gewerbeamt Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach

Zuständig für 11 Städte und Gemeinden mit rund 15.702 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Fachbereich 3.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach
Rheinstraße 50
56235 Ransbach-Baumbach
Auf der Karte zeigen
Fax
02623 86-101

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach?

Anschrift: Rheinstraße 50, 56235 Ransbach-Baumbach. Telefon: +49 2623 86-0. E-Mail: info@ransbach-baumbach.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach zuständig?

Für 11 Städte und Gemeinden, darunter Ransbach-Baumbach, Nauort, Deesen, Breitenau, Caan, Alsbach, Wittgert, Sessenbach und weitere.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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