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Rheinland-Pfalz

Gewerbeamt Verbandsgemeinde Dierdorf

Zuständig für 6 Städte und Gemeinden mit rund 11.250 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Verbandsgemeinde Dierdorf - 3.4 Gewerbe- und Gaststättenamt.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Verbandsgemeinde Dierdorf
Neuwieder Straße 7
56269 Dierdorf
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Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:30 Uhr
Fax
02689 291-1800
Website der Stelle
vg-dierdorf.de

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Dierdorf zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Dierdorf?

Anschrift: Neuwieder Straße 7, 56269 Dierdorf. Telefon: +49 2689 291-0. Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:30 Uhr. E-Mail: info@vg-dierdorf.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Dierdorf zuständig?

Für 6 Städte und Gemeinden, darunter Dierdorf, Großmaischeid, Kleinmaischeid, Isenburg, Marienhausen, Stebach.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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