Rheinland-Pfalz
Gewerbeamt Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld
Zuständig für 67 Städte und Gemeinden mit rund 36.465 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Fachgebiet 4.1 - Gewerbeangelegenheiten.
Kontakt
- Anschrift
- Gewerbeamt Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld
Rheinstraße 17
57632 Flammersfeld
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 2681 85-0
Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.
- Altenkirchen (Westerwald)Hebesatz 450 %
- Horhausen (Westerwald)Hebesatz 490 %
- WeyerbuschHebesatz 420 %
- FlammersfeldHebesatz 450 %
- NeitersenHebesatz 420 %
- MammelzenHebesatz 450 %
- WillrothHebesatz 470 %
- HelmenzenHebesatz 395 %
- PleckhausenHebesatz 470 %
- OberlahrHebesatz 410 %
- GüllesheimHebesatz 420 %
- GielerothHebesatz 395 %
- BirnbachHebesatz 380 %
- FluterschenHebesatz 395 %
- Berod bei HachenburgHebesatz 420 %
- BürdenbachHebesatz 430 %
- OberirsenHebesatz 380 %
- KrunkelHebesatz 470 %
- KircheibHebesatz 380 %
- Michelbach (Westerwald)Hebesatz 380 %
- Obererbach (Westerwald)Hebesatz 400 %
- EichenHebesatz 410 %
- EichelhardtHebesatz 420 %
- IngelbachHebesatz 385 %
- BurglahrHebesatz 410 %
- MehrenHebesatz 380 %
- ReiferscheidHebesatz 420 %
- OberwambachHebesatz 380 %
- SchönebergHebesatz 435 %
- AlmersbachHebesatz 435 %
- RottHebesatz 420 %
- WölmersenHebesatz 380 %
- RettersenHebesatz 385 %
- BusenhausenHebesatz 380 %
- KettenhausenHebesatz 380 %
- PeterslahrHebesatz 420 %
- HasselbachHebesatz 395 %
- Hirz-MaulsbachHebesatz 365 %
- HilgenrothHebesatz 395 %
- SchürdtHebesatz 410 %
- FiersbachHebesatz 400 %
- HemmelzenHebesatz 400 %
- Seelbach (Westerwald)Hebesatz 430 %
- SörthHebesatz 395 %
- HeupelzenHebesatz 410 %
- ObersteinebachHebesatz 420 %
- OrfgenHebesatz 520 %
- WerkhausenHebesatz 395 %
- StürzelbachHebesatz 430 %
- HelmerothHebesatz 420 %
- NiedersteinebachHebesatz 450 %
- BerzhausenHebesatz 370 %
- ForstmehrenHebesatz 400 %
- ZiegenhainHebesatz 400 %
- KraamHebesatz 480 %
- WalterschenHebesatz 380 %
- RacksenHebesatz 400 %
- KescheidHebesatz 420 %
- SeifenHebesatz 430 %
- IsertHebesatz 390 %
- GiershausenHebesatz 395 %
- BachenbergHebesatz 405 %
- ÖlsenHebesatz 450 %
- ErsfeldHebesatz 420 %
- VolkerzenHebesatz 395 %
- IdelbergHebesatz 380 %
- EulenbergHebesatz 420 %
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.
Gewerbe anmelden
Die Anzeige ist gleichzeitig mit dem Beginn fällig, bei der Gemeinde des Betriebssitzes (§ 14 Abs. 1 GewO). Viele Gemeinden bieten sie online an.
Ratgeber lesenFragebogen ans Finanzamt
Binnen eines Monats nach der Eröffnung, elektronisch über ELSTER (§ 138 Abs. 1b und 4 AO).
Ratgeber lesenKleinunternehmer
Keine Umsatzsteuer, solange der Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt (§ 19 UStG).
Ratgeber lesenFreiberuflich oder Gewerbe
Freie Berufe brauchen keine Gewerbeanmeldung und zahlen keine Gewerbesteuer; sie melden sich nur beim Finanzamt (§ 18 EStG, § 138 Abs. 1 Satz 3 AO).
Ratgeber lesenUmmelden und abmelden
Verlegung, neuer Gegenstand und Aufgabe sind ebenfalls anzuzeigen (§ 14 Abs. 1 Satz 2 GewO). Bei Umzug in eine andere Gemeinde genügt die Anmeldung dort.
Ratgeber lesenE-Rechnung
Empfangen müssen alle Unternehmen sie seit 2025. Ausstellen ab 2027, bei bis 800.000 Euro Vorjahresumsatz ab 2028 (§ 14 UStG, § 27 Abs. 38 UStG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld?
Anschrift: Rheinstraße 17, 57632 Flammersfeld. Telefon: +49 2681 85-0.
Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld zuständig?
Für 67 Städte und Gemeinden, darunter Altenkirchen (Westerwald), Horhausen (Westerwald), Weyerbusch, Flammersfeld, Neitersen, Mammelzen, Willroth, Helmenzen und weitere.
Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?
Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.