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Rheinland-Pfalz

Gewerbeamt Verbandsgemeinde Linz am Rhein

Zuständig für 7 Städte und Gemeinden mit rund 19.053 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Verbandsgemeinde Linz am Rhein - Gewerbeamt.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Verbandsgemeinde Linz am Rhein
Am Schoppbüchel 5
53545 Linz am Rhein
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Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 08:00 - 12:30 Uhr Montag bis Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Fax
02644 5601-93
Website der Stelle
vg-linz.de

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Linz am Rhein zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Linz am Rhein?

Anschrift: Am Schoppbüchel 5, 53545 Linz am Rhein. Telefon: +49 2644 5601-0. Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 08:00 - 12:30 Uhr Montag bis Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr. E-Mail: info@vg-linz.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Linz am Rhein zuständig?

Für 7 Städte und Gemeinden, darunter Linz am Rhein, Vettelschoß, Sankt Katharinen (Landkreis Neuwied), Leubsdorf, Dattenberg, Kasbach-Ohlenberg, Ockenfels.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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