Rheinland-Pfalz
Gewerbeamt Verbandsgemeinde Linz am Rhein
Zuständig für 7 Städte und Gemeinden mit rund 19.053 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Verbandsgemeinde Linz am Rhein - Gewerbeamt.
Kontakt
- Anschrift
- Gewerbeamt Verbandsgemeinde Linz am Rhein
Am Schoppbüchel 5
53545 Linz am Rhein
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 2644 5601-0
- Öffnungszeiten
- Montag bis Donnerstag 08:00 - 12:30 Uhr Montag bis Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
- info@vg-linz.de
- Fax
- 02644 5601-93
- Website der Stelle
- vg-linz.de
Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Linz am Rhein zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.
- Linz am RheinHebesatz 380 %
- VettelschoßHebesatz 365 %
- Sankt Katharinen (Landkreis Neuwied)Hebesatz 380 %
- LeubsdorfHebesatz 380 %
- DattenbergHebesatz 380 %
- Kasbach-OhlenbergHebesatz 365 %
- OckenfelsHebesatz 380 %
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.
Gewerbe anmelden
Die Anzeige ist gleichzeitig mit dem Beginn fällig, bei der Gemeinde des Betriebssitzes (§ 14 Abs. 1 GewO). Viele Gemeinden bieten sie online an.
Ratgeber lesenFragebogen ans Finanzamt
Binnen eines Monats nach der Eröffnung, elektronisch über ELSTER (§ 138 Abs. 1b und 4 AO).
Ratgeber lesenKleinunternehmer
Keine Umsatzsteuer, solange der Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt (§ 19 UStG).
Ratgeber lesenFreiberuflich oder Gewerbe
Freie Berufe brauchen keine Gewerbeanmeldung und zahlen keine Gewerbesteuer; sie melden sich nur beim Finanzamt (§ 18 EStG, § 138 Abs. 1 Satz 3 AO).
Ratgeber lesenUmmelden und abmelden
Verlegung, neuer Gegenstand und Aufgabe sind ebenfalls anzuzeigen (§ 14 Abs. 1 Satz 2 GewO). Bei Umzug in eine andere Gemeinde genügt die Anmeldung dort.
Ratgeber lesenE-Rechnung
Empfangen müssen alle Unternehmen sie seit 2025. Ausstellen ab 2027, bei bis 800.000 Euro Vorjahresumsatz ab 2028 (§ 14 UStG, § 27 Abs. 38 UStG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Linz am Rhein?
Anschrift: Am Schoppbüchel 5, 53545 Linz am Rhein. Telefon: +49 2644 5601-0. Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 08:00 - 12:30 Uhr Montag bis Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr. E-Mail: info@vg-linz.de.
Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Linz am Rhein zuständig?
Für 7 Städte und Gemeinden, darunter Linz am Rhein, Vettelschoß, Sankt Katharinen (Landkreis Neuwied), Leubsdorf, Dattenberg, Kasbach-Ohlenberg, Ockenfels.
Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?
Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.