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Rheinland-Pfalz

Gewerbeamt Verbandsgemeinde Unkel

Zuständig für 4 Städte und Gemeinden mit rund 13.041 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Verbandsgemeinde Unkel - FB 4 / Sicherheit und Ordnung, Bürgerdienste.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Verbandsgemeinde Unkel
Linzer Straße 4
53572 Unkel
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Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Um Wartezeiten zu verhindern und Vorbereitungen zu ermöglichen, wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten.
Fax
02224 1806-50
Website der Stelle
verbandsgemeinde-unkel.de

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Unkel zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Unkel?

Anschrift: Linzer Straße 4, 53572 Unkel. Telefon: +49 2224 1806-0. Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Um Wartezeiten zu verhindern und Vorbereitungen zu ermöglichen, wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten.. E-Mail: info@vgvunkel.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Unkel zuständig?

Für 4 Städte und Gemeinden, darunter Unkel, Rheinbreitbach, Erpel, Bruchhausen.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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