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Rheinland-Pfalz

Gewerbeamt Sinzig

Zuständig für Sinzig. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Stadt Sinzig - FB 3 - Ordnung.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Sinzig
Kirchplatz 5
53489 Sinzig
Auf der Karte zeigen
Fax
02642 4001-190
Website der Stelle
sinzig.de

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Gewerbe anmelden in Sinzig

Gebühr
40 €
Besonderes Gebührenverzeichnis Wirtschaft Rheinland-Pfalz, Nr. 2.3.1 · Quelle
Gewerbesteuer-Hebesatz
400 %
2024, Destatis · Quelle
Online anmelden
Ja
geve-online.de
  1. Gewerbe anmelden

    Gleichzeitig mit dem Beginn, online über geve-online.de oder beim Gewerbeamt (§ 14 GewO). Die Gebühr steht oben.

  2. Fragebogen ans Finanzamt

    Binnen eines Monats über ELSTER (§ 138 AO) an das Finanzamt Bad Neuenahr-Ahrweiler, Römerstr. 5, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, 02641/3820.

  3. Kammer

    Die Gemeinde gibt Ihre Anmeldung an die Industrie- und Handelskammer zu Koblenz weiter, bei einem Handwerk an die Handwerkskammer Koblenz. Mitglied sind Sie kraft Gesetzes.

  4. Gewerbesteuer

    Bei 50.000 € Gewinn zahlt ein Einzelunternehmen in Sinzig rund 3.570 € im Jahr; 24.500 € bleiben frei (§ 11 GewStG).

Finanzamt: Bundeszentralamt für Steuern, Stand 01.10.2026. Kammern und Online-Dienst: Behördenverzeichnis der Länder (PVOG), geprüft am 15.10.2026.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Sinzig?

Anschrift: Kirchplatz 5, 53489 Sinzig. Telefon: +49 2642 4001-0. E-Mail: ordnungsamt@sinzig.de.

Kann ich mein Gewerbe online anmelden?

Ja, über geve-online.de: https://geve-online.de/sinzig

Was kostet die Gewerbeanmeldung?

40 €, Besonderes Gebührenverzeichnis Wirtschaft Rheinland-Pfalz, Nr. 2.3.1.

Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz?

400 Prozent (Stand 2024, Statistisches Bundesamt). Bei 50.000 Euro Gewinn zahlt ein Einzelunternehmen damit rund 3.570 Euro Gewerbesteuer im Jahr; vom Gewerbeertrag gehen 24.500 Euro Freibetrag ab, die Steuermesszahl beträgt 3,5 Prozent (§ 11 GewStG).

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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