Rheinland-Pfalz
Gewerbeamt Verbandsgemeinde Puderbach
Zuständig für 16 Städte und Gemeinden mit rund 15.505 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Verbandsgemeinde Puderbach - Gewerbe- und Gaststättenamt.
Kontakt
- Anschrift
- Gewerbeamt Verbandsgemeinde Puderbach
Hauptstraße 13
56305 Puderbach
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 2684 858-0
- Öffnungszeiten
- Öffnungszeiten Montag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr Achtung: Das Einwohnermeldewesen / Pässe hat Mittwoch nachmittags geschlossen ! Zusätzlich 1. Samstag im Monat vormittags: 9.00 - 12.00 Uhr geöffnet
- rathaus@puderbach.de
- Fax
- 02684 858-199
- Website der Stelle
- puderbach.de
Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Puderbach zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.
- PuderbachHebesatz 400 %
- RaubachHebesatz 400 %
- UrbachHebesatz 380 %
- DürrholzHebesatz 395 %
- SteimelHebesatz 380 %
- DernbachHebesatz 400 %
- OberdreisHebesatz 380 %
- Rodenbach bei PuderbachHebesatz 400 %
- DöttesfeldHebesatz 390 %
- HanrothHebesatz 380 %
- LinkenbachHebesatz 395 %
- WoldertHebesatz 365 %
- NiederhofenHebesatz 400 %
- NiederwambachHebesatz 400 %
- HarschbachHebesatz 400 %
- RatzertHebesatz 400 %
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.
Gewerbe anmelden
Die Anzeige ist gleichzeitig mit dem Beginn fällig, bei der Gemeinde des Betriebssitzes (§ 14 Abs. 1 GewO). Viele Gemeinden bieten sie online an.
Ratgeber lesenFragebogen ans Finanzamt
Binnen eines Monats nach der Eröffnung, elektronisch über ELSTER (§ 138 Abs. 1b und 4 AO).
Ratgeber lesenKleinunternehmer
Keine Umsatzsteuer, solange der Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt (§ 19 UStG).
Ratgeber lesenFreiberuflich oder Gewerbe
Freie Berufe brauchen keine Gewerbeanmeldung und zahlen keine Gewerbesteuer; sie melden sich nur beim Finanzamt (§ 18 EStG, § 138 Abs. 1 Satz 3 AO).
Ratgeber lesenUmmelden und abmelden
Verlegung, neuer Gegenstand und Aufgabe sind ebenfalls anzuzeigen (§ 14 Abs. 1 Satz 2 GewO). Bei Umzug in eine andere Gemeinde genügt die Anmeldung dort.
Ratgeber lesenE-Rechnung
Empfangen müssen alle Unternehmen sie seit 2025. Ausstellen ab 2027, bei bis 800.000 Euro Vorjahresumsatz ab 2028 (§ 14 UStG, § 27 Abs. 38 UStG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Puderbach?
Anschrift: Hauptstraße 13, 56305 Puderbach. Telefon: +49 2684 858-0. Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Montag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr Achtung: Das Einwohnermeldewesen / Pässe hat Mittwoch nachmittags geschlossen ! Zusätzlich 1. Samstag im Monat vormittags: 9.00 - 12.00 Uhr geöffnet. E-Mail: rathaus@puderbach.de.
Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Puderbach zuständig?
Für 16 Städte und Gemeinden, darunter Puderbach, Raubach, Urbach, Dürrholz, Steimel, Dernbach, Oberdreis, Rodenbach bei Puderbach und weitere.
Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?
Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.