Rheinland-Pfalz
Gewerbeamt Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach
Zuständig für 20 Städte und Gemeinden mit rund 26.705 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach - Bürgerdienste.
Kontakt
- Anschrift
- Gewerbeamt Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach
Westerwaldstraße 32-34
56579 Rengsdorf
Auf der Karte zeigen - Fax
- 02634 61-419
- Website der Stelle
- rengsdorf-waldbreitbach.de
Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.
- RengsdorfHebesatz 380 %
- BreitscheidHebesatz 380 %
- StraßenhausHebesatz 380 %
- MelsbachHebesatz 380 %
- WaldbreitbachHebesatz 380 %
- Hausen (Wied)Hebesatz 380 %
- EhlscheidHebesatz 380 %
- NiederbreitbachHebesatz 400 %
- RoßbachHebesatz 400 %
- AnhausenHebesatz 365 %
- Oberhonnefeld-GierendHebesatz 380 %
- KurtscheidHebesatz 380 %
- BonefeldHebesatz 365 %
- HardertHebesatz 380 %
- RüscheidHebesatz 365 %
- HümmerichHebesatz 365 %
- ThalhausenHebesatz 365 %
- OberradenHebesatz 380 %
- MeinbornHebesatz 352 %
- DatzerothHebesatz 380 %
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.
Gewerbe anmelden
Die Anzeige ist gleichzeitig mit dem Beginn fällig, bei der Gemeinde des Betriebssitzes (§ 14 Abs. 1 GewO). Viele Gemeinden bieten sie online an.
Ratgeber lesenFragebogen ans Finanzamt
Binnen eines Monats nach der Eröffnung, elektronisch über ELSTER (§ 138 Abs. 1b und 4 AO).
Ratgeber lesenKleinunternehmer
Keine Umsatzsteuer, solange der Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt (§ 19 UStG).
Ratgeber lesenFreiberuflich oder Gewerbe
Freie Berufe brauchen keine Gewerbeanmeldung und zahlen keine Gewerbesteuer; sie melden sich nur beim Finanzamt (§ 18 EStG, § 138 Abs. 1 Satz 3 AO).
Ratgeber lesenUmmelden und abmelden
Verlegung, neuer Gegenstand und Aufgabe sind ebenfalls anzuzeigen (§ 14 Abs. 1 Satz 2 GewO). Bei Umzug in eine andere Gemeinde genügt die Anmeldung dort.
Ratgeber lesenE-Rechnung
Empfangen müssen alle Unternehmen sie seit 2025. Ausstellen ab 2027, bei bis 800.000 Euro Vorjahresumsatz ab 2028 (§ 14 UStG, § 27 Abs. 38 UStG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach?
Anschrift: Westerwaldstraße 32-34, 56579 Rengsdorf.
Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach zuständig?
Für 20 Städte und Gemeinden, darunter Rengsdorf, Breitscheid, Straßenhaus, Melsbach, Waldbreitbach, Hausen (Wied), Ehlscheid, Niederbreitbach und weitere.
Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?
Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.