Rheinland-Pfalz
Gewerbeamt Verbandsgemeinde Westerburg
Zuständig für 24 Städte und Gemeinden mit rund 23.625 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Verbandsgemeinde Westerburg - Gewerbeamt.
Kontakt
- Anschrift
- Gewerbeamt Verbandsgemeinde Westerburg
Neumarkt 1
56457 Westerburg
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 2663 291-231
- Öffnungszeiten
- Mo - Di08.00 - 12.00 Uhr14.00 - 16.00 UhrMi08.00 - 12:00 UhrDo08.00 - 12.00 Uhr14.00 - 18.00 UhrFr08.00 - 12.00 Uhr
- Fax
- 02663 291-222
- Website der Stelle
- vg-westerburg.de
Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Westerburg zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.
- WesterburgHebesatz 400 %
- HöhnHebesatz 380 %
- LangenhahnHebesatz 380 %
- PottumHebesatz 380 %
- GemündenHebesatz 380 %
- KölbingenHebesatz 380 %
- GuckheimHebesatz 415 %
- RothenbachHebesatz 380 %
- WillmenrodHebesatz 420 %
- AilertchenHebesatz 385 %
- Stockum-PüschenHebesatz 380 %
- BellingenHebesatz 380 %
- GirkenrothHebesatz 380 %
- KadenHebesatz 395 %
- WinnenHebesatz 380 %
- BerzhahnHebesatz 380 %
- BrandscheidHebesatz 380 %
- RotenhainHebesatz 400 %
- HergenrothHebesatz 380 %
- HärtlingenHebesatz 400 %
- Stahlhofen am WiesenseeHebesatz 390 %
- HalbsHebesatz 380 %
- WeltersburgHebesatz 380 %
- EnspelHebesatz 400 %
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.
Gewerbe anmelden
Die Anzeige ist gleichzeitig mit dem Beginn fällig, bei der Gemeinde des Betriebssitzes (§ 14 Abs. 1 GewO). Viele Gemeinden bieten sie online an.
Ratgeber lesenFragebogen ans Finanzamt
Binnen eines Monats nach der Eröffnung, elektronisch über ELSTER (§ 138 Abs. 1b und 4 AO).
Ratgeber lesenKleinunternehmer
Keine Umsatzsteuer, solange der Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt (§ 19 UStG).
Ratgeber lesenFreiberuflich oder Gewerbe
Freie Berufe brauchen keine Gewerbeanmeldung und zahlen keine Gewerbesteuer; sie melden sich nur beim Finanzamt (§ 18 EStG, § 138 Abs. 1 Satz 3 AO).
Ratgeber lesenUmmelden und abmelden
Verlegung, neuer Gegenstand und Aufgabe sind ebenfalls anzuzeigen (§ 14 Abs. 1 Satz 2 GewO). Bei Umzug in eine andere Gemeinde genügt die Anmeldung dort.
Ratgeber lesenE-Rechnung
Empfangen müssen alle Unternehmen sie seit 2025. Ausstellen ab 2027, bei bis 800.000 Euro Vorjahresumsatz ab 2028 (§ 14 UStG, § 27 Abs. 38 UStG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Westerburg?
Anschrift: Neumarkt 1, 56457 Westerburg. Telefon: +49 2663 291-231. Öffnungszeiten: Mo - Di08.00 - 12.00 Uhr14.00 - 16.00 UhrMi08.00 - 12:00 UhrDo08.00 - 12.00 Uhr14.00 - 18.00 UhrFr08.00 - 12.00 Uhr. E-Mail: Gewerbeamt@vg-westerburg.de.
Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Westerburg zuständig?
Für 24 Städte und Gemeinden, darunter Westerburg, Höhn, Langenhahn, Pottum, Gemünden, Kölbingen, Guckheim, Rothenbach und weitere.
Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?
Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.
Weitere Gewerbeämter im selben Kreis
- Gewerbeamt Verbandsgemeinde Bad Marienberg (Westerwald)
- Gewerbeamt Verbandsgemeinde Hachenburg
- Gewerbeamt Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen
- Gewerbeamt Verbandsgemeinde Montabaur
- Gewerbeamt Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach
- Gewerbeamt Verbandsgemeinde Rennerod
- Gewerbeamt Verbandsgemeinde Selters (Westerwald)
- Gewerbeamt Verbandsgemeinde Wallmerod
- Gewerbeamt Verbandsgemeinde Wirges