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Rheinland-Pfalz

Gewerbeamt Verbandsgemeinde Rennerod

Zuständig für 23 Städte und Gemeinden mit rund 17.145 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Verbandsgemeinde Rennerod - Ordnungsamt.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Verbandsgemeinde Rennerod
Haupstr. 55
56477 Rennerod
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Öffnungszeiten
Montags bis Freitags 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr Dienstags 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr Donnerstags 14.00 Uhr bis 19.00 Uhr

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Rennerod zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Rennerod?

Anschrift: Haupstr. 55, 56477 Rennerod. Öffnungszeiten: Montags bis Freitags 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr Dienstags 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr Donnerstags 14.00 Uhr bis 19.00 Uhr.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Rennerod zuständig?

Für 23 Städte und Gemeinden, darunter Rennerod, Hellenhahn-Schellenberg, Seck, Elsoff (Westerwald), Westernohe, Rehe, Liebenscheid, Irmtraut und weitere.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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