Rheinland-Pfalz
Gewerbeamt Verbandsgemeinde Rennerod
Zuständig für 23 Städte und Gemeinden mit rund 17.145 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Verbandsgemeinde Rennerod - Ordnungsamt.
Kontakt
- Anschrift
- Gewerbeamt Verbandsgemeinde Rennerod
Haupstr. 55
56477 Rennerod
Auf der Karte zeigen - Öffnungszeiten
- Montags bis Freitags 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr Dienstags 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr Donnerstags 14.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Rennerod zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.
- RennerodHebesatz 380 %
- Hellenhahn-SchellenbergHebesatz 380 %
- SeckHebesatz 380 %
- Elsoff (Westerwald)Hebesatz 380 %
- WesternoheHebesatz 380 %
- ReheHebesatz 380 %
- LiebenscheidHebesatz 380 %
- IrmtrautHebesatz 380 %
- NiederroßbachHebesatz 380 %
- OberrodHebesatz 380 %
- Neustadt/ WesterwaldHebesatz 380 %
- NeunkirchenHebesatz 380 %
- Stein-NeukirchHebesatz 380 %
- Zehnhausen bei RennerodHebesatz 380 %
- OberroßbachHebesatz 380 %
- WaldmühlenHebesatz 380 %
- Nister-MöhrendorfHebesatz 380 %
- HüblingenHebesatz 380 %
- WillingenHebesatz 380 %
- SalzburgHebesatz 380 %
- WaigandshainHebesatz 380 %
- BretthausenHebesatz 380 %
- HombergHebesatz 380 %
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.
Gewerbe anmelden
Die Anzeige ist gleichzeitig mit dem Beginn fällig, bei der Gemeinde des Betriebssitzes (§ 14 Abs. 1 GewO). Viele Gemeinden bieten sie online an.
Ratgeber lesenFragebogen ans Finanzamt
Binnen eines Monats nach der Eröffnung, elektronisch über ELSTER (§ 138 Abs. 1b und 4 AO).
Ratgeber lesenKleinunternehmer
Keine Umsatzsteuer, solange der Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt (§ 19 UStG).
Ratgeber lesenFreiberuflich oder Gewerbe
Freie Berufe brauchen keine Gewerbeanmeldung und zahlen keine Gewerbesteuer; sie melden sich nur beim Finanzamt (§ 18 EStG, § 138 Abs. 1 Satz 3 AO).
Ratgeber lesenUmmelden und abmelden
Verlegung, neuer Gegenstand und Aufgabe sind ebenfalls anzuzeigen (§ 14 Abs. 1 Satz 2 GewO). Bei Umzug in eine andere Gemeinde genügt die Anmeldung dort.
Ratgeber lesenE-Rechnung
Empfangen müssen alle Unternehmen sie seit 2025. Ausstellen ab 2027, bei bis 800.000 Euro Vorjahresumsatz ab 2028 (§ 14 UStG, § 27 Abs. 38 UStG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Rennerod?
Anschrift: Haupstr. 55, 56477 Rennerod. Öffnungszeiten: Montags bis Freitags 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr Dienstags 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr Donnerstags 14.00 Uhr bis 19.00 Uhr.
Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Rennerod zuständig?
Für 23 Städte und Gemeinden, darunter Rennerod, Hellenhahn-Schellenberg, Seck, Elsoff (Westerwald), Westernohe, Rehe, Liebenscheid, Irmtraut und weitere.
Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?
Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.
Weitere Gewerbeämter im selben Kreis
- Gewerbeamt Verbandsgemeinde Bad Marienberg (Westerwald)
- Gewerbeamt Verbandsgemeinde Hachenburg
- Gewerbeamt Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen
- Gewerbeamt Verbandsgemeinde Montabaur
- Gewerbeamt Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach
- Gewerbeamt Verbandsgemeinde Selters (Westerwald)
- Gewerbeamt Verbandsgemeinde Wallmerod
- Gewerbeamt Verbandsgemeinde Westerburg
- Gewerbeamt Verbandsgemeinde Wirges