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Rheinland-Pfalz

Gewerbeamt Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf

Zuständig für 10 Städte und Gemeinden mit rund 17.619 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf - Fachbereich 2 - Bürgerdienste.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf
Bahnhofstraße 4
57567 Daaden
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Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Mittwoch 13:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Fax
02743 929-410
Website der Stelle
daaden-herdorf.de

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf?

Anschrift: Bahnhofstraße 4, 57567 Daaden. Telefon: +49 2743 929-0. Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Mittwoch 13:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr. E-Mail: info@daaden-herdorf.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf zuständig?

Für 10 Städte und Gemeinden, darunter Herdorf, Daaden, Weitefeld, Friedewald, Derschen, Niederdreisbach, Emmerzhausen, Nisterberg und weitere.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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