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Rheinland-Pfalz

Gewerbeamt Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain

Zuständig für 17 Städte und Gemeinden mit rund 26.588 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain - Bürgerdienste.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain
Hellerstraße 2
57518 Betzdorf
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Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Fax
02741 291-119
Website der Stelle
vg-bg.de

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain?

Anschrift: Hellerstraße 2, 57518 Betzdorf. Telefon: +49 2741 291-0. Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr. E-Mail: poststelle@vg-bg.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain zuständig?

Für 17 Städte und Gemeinden, darunter Betzdorf, Scheuerfeld, Gebhardshain, Elkenroth, Alsdorf, Steinebach/ Sieg, Nauroth, Wallmenroth und weitere.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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