Rheinland-Pfalz
Gewerbeamt Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain
Zuständig für 17 Städte und Gemeinden mit rund 26.588 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain - Bürgerdienste.
Kontakt
- Anschrift
- Gewerbeamt Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain
Hellerstraße 2
57518 Betzdorf
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 2741 291-0
- Öffnungszeiten
- Montag bis Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
- poststelle@vg-bg.de
- Fax
- 02741 291-119
- Website der Stelle
- vg-bg.de
Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.
- BetzdorfHebesatz 495 %
- ScheuerfeldHebesatz 550 %
- GebhardshainHebesatz 400 %
- ElkenrothHebesatz 420 %
- AlsdorfHebesatz 500 %
- Steinebach/ SiegHebesatz 420 %
- NaurothHebesatz 420 %
- WallmenrothHebesatz 550 %
- MalbergHebesatz 430 %
- KausenHebesatz 430 %
- Rosenheim (Landkreis Altenkirchen)Hebesatz 420 %
- SteinerothHebesatz 440 %
- MolzhainHebesatz 480 %
- GrünebachHebesatz 430 %
- FensdorfHebesatz 450 %
- DickendorfHebesatz 420 %
- ElbenHebesatz 450 %
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.
Gewerbe anmelden
Die Anzeige ist gleichzeitig mit dem Beginn fällig, bei der Gemeinde des Betriebssitzes (§ 14 Abs. 1 GewO). Viele Gemeinden bieten sie online an.
Ratgeber lesenFragebogen ans Finanzamt
Binnen eines Monats nach der Eröffnung, elektronisch über ELSTER (§ 138 Abs. 1b und 4 AO).
Ratgeber lesenKleinunternehmer
Keine Umsatzsteuer, solange der Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt (§ 19 UStG).
Ratgeber lesenFreiberuflich oder Gewerbe
Freie Berufe brauchen keine Gewerbeanmeldung und zahlen keine Gewerbesteuer; sie melden sich nur beim Finanzamt (§ 18 EStG, § 138 Abs. 1 Satz 3 AO).
Ratgeber lesenUmmelden und abmelden
Verlegung, neuer Gegenstand und Aufgabe sind ebenfalls anzuzeigen (§ 14 Abs. 1 Satz 2 GewO). Bei Umzug in eine andere Gemeinde genügt die Anmeldung dort.
Ratgeber lesenE-Rechnung
Empfangen müssen alle Unternehmen sie seit 2025. Ausstellen ab 2027, bei bis 800.000 Euro Vorjahresumsatz ab 2028 (§ 14 UStG, § 27 Abs. 38 UStG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain?
Anschrift: Hellerstraße 2, 57518 Betzdorf. Telefon: +49 2741 291-0. Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr. E-Mail: poststelle@vg-bg.de.
Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain zuständig?
Für 17 Städte und Gemeinden, darunter Betzdorf, Scheuerfeld, Gebhardshain, Elkenroth, Alsdorf, Steinebach/ Sieg, Nauroth, Wallmenroth und weitere.
Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?
Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.