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Rheinland-Pfalz

Gewerbeamt Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim

Zuständig für 3 Städte und Gemeinden mit rund 13.442 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim - FB 3 - Bürgerdienste.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim
Am Rathausplatz 1
67125 Dannstadt-Schauernheim
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Öffnungszeiten
Allgemeine Verwaltung: Mo bis Fr 8.00 bis 12.00 Uhr Di zusätzlich 14.00 bis 18.00 Uhr Bürgerservice: Mo 8.00 bis 12.00 Uhr Di 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr Mi 8.00 bis 14.00 Uhr Do 8.00 bis 12.00 Uhr Fr 8.00 bis 12.00 Uhr
Fax
06231 401-115
Website der Stelle
vgds.de

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Weitere Stellen

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim?

Anschrift: Am Rathausplatz 1, 67125 Dannstadt-Schauernheim. Telefon: +49 6231 401-0. Öffnungszeiten: Allgemeine Verwaltung: Mo bis Fr 8.00 bis 12.00 Uhr Di zusätzlich 14.00 bis 18.00 Uhr Bürgerservice: Mo 8.00 bis 12.00 Uhr Di 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr Mi 8.00 bis 14.00 Uhr Do 8.00 bis 12.00 Uhr Fr 8.00 bis 12.00 Uhr. E-Mail: info@vgds.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim zuständig?

Für 3 Städte und Gemeinden, darunter Dannstadt-Schauernheim, Hochdorf-Assenheim, Rödersheim-Gronau.

Hat das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim weitere Standorte?

Ja, einen weiteren Standort: Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis - (21) Ordnungsbehörde, Ludwigshafen am Rhein.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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