Gewerbeämter.org

Rheinland-Pfalz

Gewerbeamt Verbandsgemeinde Pellenz

Zuständig für 5 Städte und Gemeinden mit rund 17.447 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Verbandsgemeinde Pellenz - Fachbereich 3.1 - Bürgerdienste.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Verbandsgemeinde Pellenz
Rathausstr. 2-4
56637 Plaidt
Auf der Karte zeigen
Öffnungszeiten
Montags bis Mittwochs von 08.00 bis 16.00 Uhr, Donnerstags von 08.00 bis 18.00 Uhr, Freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr
Website der Stelle
pellenz.de

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Pellenz zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Pellenz?

Anschrift: Rathausstr. 2-4, 56637 Plaidt. Öffnungszeiten: Montags bis Mittwochs von 08.00 bis 16.00 Uhr, Donnerstags von 08.00 bis 18.00 Uhr, Freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr. E-Mail: buergerbuero@pellenz.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Pellenz zuständig?

Für 5 Städte und Gemeinden, darunter Plaidt, Kruft, Nickenich, Saffig, Kretz.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

Weitere Gewerbeämter im selben Kreis