Rheinland-Pfalz
Gewerbeamt Verbandsgemeinde Rhein-Mosel
Zuständig für 18 Städte und Gemeinden mit rund 26.782 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Verbandsgemeinde Rhein-Mosel - Teilbereich 2.1 - Bürgerdienste.
Kontakt
- Anschrift
- Gewerbeamt Verbandsgemeinde Rhein-Mosel
Bahnhofstraße 44
56330 Kobern-Gondorf
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 2607 49-0
- info@vgrm.de
- Fax
- 02607 49-703
- Website der Stelle
- vg-rhein-mosel.de
Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Rhein-Mosel zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.
- Kobern-GondorfHebesatz 395 %
- RhensHebesatz 480 %
- DieblichHebesatz 380 %
- WinningenHebesatz 400 %
- WaldeschHebesatz 380 %
- SpayHebesatz 380 %
- BreyHebesatz 380 %
- LöfHebesatz 380 %
- LehmenHebesatz 400 %
- NörtershausenHebesatz 410 %
- OberfellHebesatz 400 %
- WolkenHebesatz 480 %
- NiederfellHebesatz 380 %
- BurgenHebesatz 395 %
- BrodenbachHebesatz 385 %
- AlkenHebesatz 385 %
- HatzenportHebesatz 420 %
- MackenHebesatz 380 %
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.
Gewerbe anmelden
Die Anzeige ist gleichzeitig mit dem Beginn fällig, bei der Gemeinde des Betriebssitzes (§ 14 Abs. 1 GewO). Viele Gemeinden bieten sie online an.
Ratgeber lesenFragebogen ans Finanzamt
Binnen eines Monats nach der Eröffnung, elektronisch über ELSTER (§ 138 Abs. 1b und 4 AO).
Ratgeber lesenKleinunternehmer
Keine Umsatzsteuer, solange der Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt (§ 19 UStG).
Ratgeber lesenFreiberuflich oder Gewerbe
Freie Berufe brauchen keine Gewerbeanmeldung und zahlen keine Gewerbesteuer; sie melden sich nur beim Finanzamt (§ 18 EStG, § 138 Abs. 1 Satz 3 AO).
Ratgeber lesenUmmelden und abmelden
Verlegung, neuer Gegenstand und Aufgabe sind ebenfalls anzuzeigen (§ 14 Abs. 1 Satz 2 GewO). Bei Umzug in eine andere Gemeinde genügt die Anmeldung dort.
Ratgeber lesenE-Rechnung
Empfangen müssen alle Unternehmen sie seit 2025. Ausstellen ab 2027, bei bis 800.000 Euro Vorjahresumsatz ab 2028 (§ 14 UStG, § 27 Abs. 38 UStG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Rhein-Mosel?
Anschrift: Bahnhofstraße 44, 56330 Kobern-Gondorf. Telefon: +49 2607 49-0. E-Mail: info@vgrm.de.
Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Rhein-Mosel zuständig?
Für 18 Städte und Gemeinden, darunter Kobern-Gondorf, Rhens, Dieblich, Winningen, Waldesch, Spay, Brey, Löf und weitere.
Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?
Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.