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Rheinland-Pfalz

Gewerbeamt Verbandsgemeinde Rhein-Mosel

Zuständig für 18 Städte und Gemeinden mit rund 26.782 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Verbandsgemeinde Rhein-Mosel - Teilbereich 2.1 - Bürgerdienste.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Verbandsgemeinde Rhein-Mosel
Bahnhofstraße 44
56330 Kobern-Gondorf
Auf der Karte zeigen
Fax
02607 49-703
Website der Stelle
vg-rhein-mosel.de

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Rhein-Mosel zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Rhein-Mosel?

Anschrift: Bahnhofstraße 44, 56330 Kobern-Gondorf. Telefon: +49 2607 49-0. E-Mail: info@vgrm.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Rhein-Mosel zuständig?

Für 18 Städte und Gemeinden, darunter Kobern-Gondorf, Rhens, Dieblich, Winningen, Waldesch, Spay, Brey, Löf und weitere.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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