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Sachsen-Anhalt

Gewerbeamt Verbandsgemeinde Weida-Land

Zuständig für 6 Städte und Gemeinden mit rund 7.346 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Verbandsgemeinde Weida-Land - SB Standesamt & Gewerbe.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Verbandsgemeinde Weida-Land
Hauptstraße 43
06268 Nemsdorf-Göhrendorf
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Öffnungszeiten
Montag: 9.00-12.00 Uhr; Dienstag: 9.00-12.00 und 14.00-18.00 Uhr; Mittwoch: geschlossen; Donnerstag: 9.00-12.00 und 14.00-16.00 Uhr; Freitag: 9.00-12.00 Uhr
Fax
034771 900-50

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Weida-Land zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Weida-Land?

Anschrift: Hauptstraße 43, 06268 Nemsdorf-Göhrendorf. Öffnungszeiten: Montag: 9.00-12.00 Uhr; Dienstag: 9.00-12.00 und 14.00-18.00 Uhr; Mittwoch: geschlossen; Donnerstag: 9.00-12.00 und 14.00-16.00 Uhr; Freitag: 9.00-12.00 Uhr.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Weida-Land zuständig?

Für 6 Städte und Gemeinden, darunter Obhausen, Farnstädt, Steigra, Schraplau, Barnstädt, Nemsdorf-Göhrendorf.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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