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Rheinland-Pfalz

Gewerbeamt Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land

Zuständig für 17 Städte und Gemeinden mit rund 15.325 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land - Ordnungs- und Sozialabteilung.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land
Landauer Straße 18-20
66482 Zweibrücken
Auf der Karte zeigen
Fax
06332 8062-999
Website der Stelle
vgzwland.de

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land?

Anschrift: Landauer Straße 18-20, 66482 Zweibrücken. Telefon: +49 6332 8062-0. E-Mail: info@vgzwland.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land zuständig?

Für 17 Städte und Gemeinden, darunter Contwig, Bechhofen, Hornbach, Dellfeld, Kleinsteinhausen, Althornbach, Battweiler, Käshofen und weitere.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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