Rheinland-Pfalz
Gewerbeamt Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land
Zuständig für 17 Städte und Gemeinden mit rund 15.325 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land - Ordnungs- und Sozialabteilung.
Kontakt
- Anschrift
- Gewerbeamt Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land
Landauer Straße 18-20
66482 Zweibrücken
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 6332 8062-0
- info@vgzwland.de
- Fax
- 06332 8062-999
- Website der Stelle
- vgzwland.de
Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.
- ContwigHebesatz 414 %
- BechhofenHebesatz 380 %
- HornbachHebesatz 380 %
- DellfeldHebesatz 385 %
- KleinsteinhausenHebesatz 385 %
- AlthornbachHebesatz 418 %
- BattweilerHebesatz 380 %
- KäshofenHebesatz 380 %
- GroßsteinhausenHebesatz 385 %
- WiesbachHebesatz 385 %
- RiedelbergHebesatz 380 %
- KleinbundenbachHebesatz 380 %
- RosenkopfHebesatz 385 %
- DietrichingenHebesatz 385 %
- GroßbundenbachHebesatz 385 %
- WalshausenHebesatz 380 %
- MauschbachHebesatz 421 %
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.
Gewerbe anmelden
Die Anzeige ist gleichzeitig mit dem Beginn fällig, bei der Gemeinde des Betriebssitzes (§ 14 Abs. 1 GewO). Viele Gemeinden bieten sie online an.
Ratgeber lesenFragebogen ans Finanzamt
Binnen eines Monats nach der Eröffnung, elektronisch über ELSTER (§ 138 Abs. 1b und 4 AO).
Ratgeber lesenKleinunternehmer
Keine Umsatzsteuer, solange der Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt (§ 19 UStG).
Ratgeber lesenFreiberuflich oder Gewerbe
Freie Berufe brauchen keine Gewerbeanmeldung und zahlen keine Gewerbesteuer; sie melden sich nur beim Finanzamt (§ 18 EStG, § 138 Abs. 1 Satz 3 AO).
Ratgeber lesenUmmelden und abmelden
Verlegung, neuer Gegenstand und Aufgabe sind ebenfalls anzuzeigen (§ 14 Abs. 1 Satz 2 GewO). Bei Umzug in eine andere Gemeinde genügt die Anmeldung dort.
Ratgeber lesenE-Rechnung
Empfangen müssen alle Unternehmen sie seit 2025. Ausstellen ab 2027, bei bis 800.000 Euro Vorjahresumsatz ab 2028 (§ 14 UStG, § 27 Abs. 38 UStG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land?
Anschrift: Landauer Straße 18-20, 66482 Zweibrücken. Telefon: +49 6332 8062-0. E-Mail: info@vgzwland.de.
Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land zuständig?
Für 17 Städte und Gemeinden, darunter Contwig, Bechhofen, Hornbach, Dellfeld, Kleinsteinhausen, Althornbach, Battweiler, Käshofen und weitere.
Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?
Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.