Rheinland-Pfalz
Gewerbeamt Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben
Zuständig für 20 Städte und Gemeinden mit rund 16.444 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben - Fachdienst II.2- Sicherheit und Ordnung.
Kontakt
- Anschrift
- Gewerbeamt Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben
Hauptstraße 56
66987 Thaleischweiler-Fröschen
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 6334 441-139
- Öffnungszeiten
- Montag 08:30 - 12:00 Uhr Montag 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Mittwoch 14:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr
- carsten.mueller@vgtw.de
- Fax
- 06334 441-111
- Website der Stelle
- vgtw.de
Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.
- Thaleischweiler-FröschenHebesatz 380 %
- Rieschweiler-MühlbachHebesatz 380 %
- Obernheim-KirchenarnbachHebesatz 380 %
- WeselbergHebesatz 380 %
- MaßweilerHebesatz 380 %
- HöhfröschenHebesatz 380 %
- PetersbergHebesatz 380 %
- HerschbergHebesatz 380 %
- WallhalbenHebesatz 380 %
- HöheischweilerHebesatz 380 %
- ReifenbergHebesatz 380 %
- NünschweilerHebesatz 380 %
- Winterbach (Pfalz)Hebesatz 380 %
- Knopp-LabachHebesatz 380 %
- SchmitshausenHebesatz 380 %
- SaalstadtHebesatz 380 %
- HettenhausenHebesatz 380 %
- SchauerbergHebesatz 380 %
- BiedershausenHebesatz 380 %
- KrähenbergHebesatz 380 %
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.
Gewerbe anmelden
Die Anzeige ist gleichzeitig mit dem Beginn fällig, bei der Gemeinde des Betriebssitzes (§ 14 Abs. 1 GewO). Viele Gemeinden bieten sie online an.
Ratgeber lesenFragebogen ans Finanzamt
Binnen eines Monats nach der Eröffnung, elektronisch über ELSTER (§ 138 Abs. 1b und 4 AO).
Ratgeber lesenKleinunternehmer
Keine Umsatzsteuer, solange der Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt (§ 19 UStG).
Ratgeber lesenFreiberuflich oder Gewerbe
Freie Berufe brauchen keine Gewerbeanmeldung und zahlen keine Gewerbesteuer; sie melden sich nur beim Finanzamt (§ 18 EStG, § 138 Abs. 1 Satz 3 AO).
Ratgeber lesenUmmelden und abmelden
Verlegung, neuer Gegenstand und Aufgabe sind ebenfalls anzuzeigen (§ 14 Abs. 1 Satz 2 GewO). Bei Umzug in eine andere Gemeinde genügt die Anmeldung dort.
Ratgeber lesenE-Rechnung
Empfangen müssen alle Unternehmen sie seit 2025. Ausstellen ab 2027, bei bis 800.000 Euro Vorjahresumsatz ab 2028 (§ 14 UStG, § 27 Abs. 38 UStG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben?
Anschrift: Hauptstraße 56, 66987 Thaleischweiler-Fröschen. Telefon: +49 6334 441-139. Öffnungszeiten: Montag 08:30 - 12:00 Uhr Montag 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Mittwoch 14:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr. E-Mail: carsten.mueller@vgtw.de.
Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben zuständig?
Für 20 Städte und Gemeinden, darunter Thaleischweiler-Fröschen, Rieschweiler-Mühlbach, Obernheim-Kirchenarnbach, Weselberg, Maßweiler, Höhfröschen, Petersberg, Herschberg und weitere.
Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?
Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.