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Rheinland-Pfalz

Gewerbeamt Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben

Zuständig für 20 Städte und Gemeinden mit rund 16.444 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben - Fachdienst II.2- Sicherheit und Ordnung.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben
Hauptstraße 56
66987 Thaleischweiler-Fröschen
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Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:00 Uhr Montag 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Mittwoch 14:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr
Fax
06334 441-111
Website der Stelle
vgtw.de

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben?

Anschrift: Hauptstraße 56, 66987 Thaleischweiler-Fröschen. Telefon: +49 6334 441-139. Öffnungszeiten: Montag 08:30 - 12:00 Uhr Montag 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Mittwoch 14:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr. E-Mail: carsten.mueller@vgtw.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben zuständig?

Für 20 Städte und Gemeinden, darunter Thaleischweiler-Fröschen, Rieschweiler-Mühlbach, Obernheim-Kirchenarnbach, Weselberg, Maßweiler, Höhfröschen, Petersberg, Herschberg und weitere.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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