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Rheinland-Pfalz

Gewerbeamt Verbandsgemeinde Pirmasens-Land

Zuständig für 10 Städte und Gemeinden mit rund 11.641 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Verbandsgemeinde Pirmasens-Land - 2.1.5 Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Straßenverkehrsbehörde.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Verbandsgemeinde Pirmasens-Land
Bahnhofstraße 19
66953 Pirmasens
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Öffnungszeiten
Montag bis Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 13:00 Uhr Hinweise: Montag und Dienstag: nachmittags geschlossen - Terminvereinbarungen sind jedoch möglich Mittwoch ganztägig geschlossen Terminvereinbarungen sind jedoch möglich
Fax
06331 872-100
Website der Stelle
pirmasens-land.de

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Pirmasens-Land zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Pirmasens-Land?

Anschrift: Bahnhofstraße 19, 66953 Pirmasens. Telefon: +49 6331 872-0. Öffnungszeiten: Montag bis Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 13:00 Uhr Hinweise: Montag und Dienstag: nachmittags geschlossen - Terminvereinbarungen sind jedoch möglich Mittwoch ganztägig geschlossen Terminvereinbarungen sind jedoch möglich. E-Mail: info@pirmasens-land.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Pirmasens-Land zuständig?

Für 10 Städte und Gemeinden, darunter Lemberg, Vinningen, Ruppertsweiler, Eppenbrunn, Trulben, Bottenbach, Kröppen, Obersimten und weitere.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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