Rheinland-Pfalz
Gewerbeamt Verbandsgemeinde Pirmasens-Land
Zuständig für 10 Städte und Gemeinden mit rund 11.641 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Verbandsgemeinde Pirmasens-Land - 2.1.5 Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Straßenverkehrsbehörde.
Kontakt
- Anschrift
- Gewerbeamt Verbandsgemeinde Pirmasens-Land
Bahnhofstraße 19
66953 Pirmasens
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 6331 872-0
- Öffnungszeiten
- Montag bis Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 13:00 Uhr Hinweise: Montag und Dienstag: nachmittags geschlossen - Terminvereinbarungen sind jedoch möglich Mittwoch ganztägig geschlossen Terminvereinbarungen sind jedoch möglich
- info@pirmasens-land.de
- Fax
- 06331 872-100
- Website der Stelle
- pirmasens-land.de
Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Pirmasens-Land zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.
- LembergHebesatz 385 %
- VinningenHebesatz 380 %
- RuppertsweilerHebesatz 380 %
- EppenbrunnHebesatz 380 %
- TrulbenHebesatz 380 %
- BottenbachHebesatz 380 %
- KröppenHebesatz 380 %
- ObersimtenHebesatz 380 %
- HilstHebesatz 380 %
- SchweixHebesatz 380 %
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.
Gewerbe anmelden
Die Anzeige ist gleichzeitig mit dem Beginn fällig, bei der Gemeinde des Betriebssitzes (§ 14 Abs. 1 GewO). Viele Gemeinden bieten sie online an.
Ratgeber lesenFragebogen ans Finanzamt
Binnen eines Monats nach der Eröffnung, elektronisch über ELSTER (§ 138 Abs. 1b und 4 AO).
Ratgeber lesenKleinunternehmer
Keine Umsatzsteuer, solange der Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt (§ 19 UStG).
Ratgeber lesenFreiberuflich oder Gewerbe
Freie Berufe brauchen keine Gewerbeanmeldung und zahlen keine Gewerbesteuer; sie melden sich nur beim Finanzamt (§ 18 EStG, § 138 Abs. 1 Satz 3 AO).
Ratgeber lesenUmmelden und abmelden
Verlegung, neuer Gegenstand und Aufgabe sind ebenfalls anzuzeigen (§ 14 Abs. 1 Satz 2 GewO). Bei Umzug in eine andere Gemeinde genügt die Anmeldung dort.
Ratgeber lesenE-Rechnung
Empfangen müssen alle Unternehmen sie seit 2025. Ausstellen ab 2027, bei bis 800.000 Euro Vorjahresumsatz ab 2028 (§ 14 UStG, § 27 Abs. 38 UStG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Pirmasens-Land?
Anschrift: Bahnhofstraße 19, 66953 Pirmasens. Telefon: +49 6331 872-0. Öffnungszeiten: Montag bis Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 13:00 Uhr Hinweise: Montag und Dienstag: nachmittags geschlossen - Terminvereinbarungen sind jedoch möglich Mittwoch ganztägig geschlossen Terminvereinbarungen sind jedoch möglich. E-Mail: info@pirmasens-land.de.
Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Pirmasens-Land zuständig?
Für 10 Städte und Gemeinden, darunter Lemberg, Vinningen, Ruppertsweiler, Eppenbrunn, Trulben, Bottenbach, Kröppen, Obersimten und weitere.
Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?
Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.