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Rheinland-Pfalz

Gewerbeamt Verbandsgemeinde Dahner Felsenland

Zuständig für 15 Städte und Gemeinden mit rund 13.575 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Verbandsgemeinde Dahner Felsenland - Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Gewerberecht, Gaststättenrecht, Fundamt.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Verbandsgemeinde Dahner Felsenland
Schulstraße 29
66994 Dahn
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Öffnungszeiten
Montag bis Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag bis Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Fax
06391 9196-199
Website der Stelle
dahner-felsenland.net

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Dahner Felsenland zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Dahner Felsenland?

Anschrift: Schulstraße 29, 66994 Dahn. Telefon: +49 6391 9196-00. Öffnungszeiten: Montag bis Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag bis Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr. E-Mail: info@dahner-felsenland.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Dahner Felsenland zuständig?

Für 15 Städte und Gemeinden, darunter Dahn, Bruchweiler-Bärenbach, Fischbach bei Dahn, Busenberg, Erfweiler, Bundenthal, Ludwigswinkel, Schindhard und weitere.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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