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Rheinland-Pfalz

Gewerbeamt Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels

Zuständig für 13 Städte und Gemeinden mit rund 16.920 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels - Fachbereich IV - Bürgerdienste.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels
Meßplatz 1
76855 Annweiler am Trifels
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Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr Montag: 13:30 - 18:00 Uhr Donnerstag: 13:30 - 16:00 Uhr oder nach Vereinbarung
Fax
06346 301-200
Website der Stelle
vg-annweiler.de

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels?

Anschrift: Meßplatz 1, 76855 Annweiler am Trifels. Telefon: +49 6346 301-0. Öffnungszeiten: Montag - Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr Montag: 13:30 - 18:00 Uhr Donnerstag: 13:30 - 16:00 Uhr oder nach Vereinbarung. E-Mail: info@annweiler.rlp.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels zuständig?

Für 13 Städte und Gemeinden, darunter Annweiler am Trifels, Albersweiler, Gossersweiler-Stein, Wernersberg, Ramberg, Eußerthal, Silz, Rinnthal und weitere.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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