Rheinland-Pfalz
Gewerbeamt Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels
Zuständig für 13 Städte und Gemeinden mit rund 16.920 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels - Fachbereich IV - Bürgerdienste.
Kontakt
- Anschrift
- Gewerbeamt Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels
Meßplatz 1
76855 Annweiler am Trifels
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 6346 301-0
- Öffnungszeiten
- Montag - Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr Montag: 13:30 - 18:00 Uhr Donnerstag: 13:30 - 16:00 Uhr oder nach Vereinbarung
- info@annweiler.rlp.de
- Fax
- 06346 301-200
- Website der Stelle
- vg-annweiler.de
Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.
- Annweiler am TrifelsHebesatz 400 %
- AlbersweilerHebesatz 410 %
- Gossersweiler-SteinHebesatz 365 %
- WernersbergHebesatz 380 %
- RambergHebesatz 380 %
- EußerthalHebesatz 380 %
- SilzHebesatz 380 %
- RinnthalHebesatz 380 %
- VölkersweilerHebesatz 380 %
- DernbachHebesatz 395 %
- WaldrohrbachHebesatz 380 %
- WaldhambachHebesatz 380 %
- Münchweiler am KlingbachHebesatz 380 %
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.
Gewerbe anmelden
Die Anzeige ist gleichzeitig mit dem Beginn fällig, bei der Gemeinde des Betriebssitzes (§ 14 Abs. 1 GewO). Viele Gemeinden bieten sie online an.
Ratgeber lesenFragebogen ans Finanzamt
Binnen eines Monats nach der Eröffnung, elektronisch über ELSTER (§ 138 Abs. 1b und 4 AO).
Ratgeber lesenKleinunternehmer
Keine Umsatzsteuer, solange der Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt (§ 19 UStG).
Ratgeber lesenFreiberuflich oder Gewerbe
Freie Berufe brauchen keine Gewerbeanmeldung und zahlen keine Gewerbesteuer; sie melden sich nur beim Finanzamt (§ 18 EStG, § 138 Abs. 1 Satz 3 AO).
Ratgeber lesenUmmelden und abmelden
Verlegung, neuer Gegenstand und Aufgabe sind ebenfalls anzuzeigen (§ 14 Abs. 1 Satz 2 GewO). Bei Umzug in eine andere Gemeinde genügt die Anmeldung dort.
Ratgeber lesenE-Rechnung
Empfangen müssen alle Unternehmen sie seit 2025. Ausstellen ab 2027, bei bis 800.000 Euro Vorjahresumsatz ab 2028 (§ 14 UStG, § 27 Abs. 38 UStG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels?
Anschrift: Meßplatz 1, 76855 Annweiler am Trifels. Telefon: +49 6346 301-0. Öffnungszeiten: Montag - Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr Montag: 13:30 - 18:00 Uhr Donnerstag: 13:30 - 16:00 Uhr oder nach Vereinbarung. E-Mail: info@annweiler.rlp.de.
Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels zuständig?
Für 13 Städte und Gemeinden, darunter Annweiler am Trifels, Albersweiler, Gossersweiler-Stein, Wernersberg, Ramberg, Eußerthal, Silz, Rinnthal und weitere.
Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?
Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.