Gewerbeämter.org

Rheinland-Pfalz

Gewerbeamt Verbandsgemeinde Landau-Land

Zuständig für 14 Städte und Gemeinden mit rund 14.000 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Verbandsgemeindeverwaltung Landau-Land.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Verbandsgemeinde Landau-Land
An 44, Nr. 31
76829 Landau
Auf der Karte zeigen

Geprüft am 15.10.2026 auf der offiziellen Seite Quelle 1. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Hinweis: Das Behördenverzeichnis des Landes nennt für die Gewerbeanmeldung hier keine Stelle. Angegeben ist die Verwaltung, die nach Landesrecht zuständig ist, mit der Anschrift aus dem Gemeindeverzeichnis des Bundeszentralamts für Steuern. Bitte vor dem Besuch auf der Seite der Gemeinde prüfen.

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Landau-Land zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Landau-Land?

Anschrift: An 44, Nr. 31, 76829 Landau.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Landau-Land zuständig?

Für 14 Städte und Gemeinden, darunter Billigheim-Ingenheim, Ilbesheim bei Landau in der Pfalz, Siebeldingen, Impflingen, Frankweiler, Göcklingen, Heuchelheim-Klingen, Birkweiler und weitere.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

Weitere Gewerbeämter im selben Kreis