Rheinland-Pfalz
Gewerbeamt Verbandsgemeinde Edenkoben
Zuständig für 16 Städte und Gemeinden mit rund 20.756 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Verbandsgemeinde Edenkoben - Fachbereich 3 - Bürgerdienste / Gewerbeamt.
Kontakt
- Anschrift
- Gewerbeamt Verbandsgemeinde Edenkoben
Poststraße 23
67480 Edenkoben
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 6323 959-0
- Öffnungszeiten
- Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
- info@vg-edenkoben.de
- Fax
- 06323 959-299
- Website der Stelle
- vg-edenkoben.de
Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Edenkoben zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.
- EdenkobenHebesatz 405 %
- EdesheimHebesatz 380 %
- GommersheimHebesatz 395 %
- Rhodt unter RietburgHebesatz 390 %
- Freimersheim (Pfalz)Hebesatz 380 %
- AltdorfHebesatz 395 %
- HainfeldHebesatz 395 %
- VenningenHebesatz 380 %
- RoschbachHebesatz 390 %
- BurrweilerHebesatz 380 %
- BöbingenHebesatz 395 %
- GroßfischlingenHebesatz 380 %
- GleisweilerHebesatz 390 %
- Weyher in der PfalzHebesatz 390 %
- FlemlingenHebesatz 380 %
- KleinfischlingenHebesatz 380 %
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.
Gewerbe anmelden
Die Anzeige ist gleichzeitig mit dem Beginn fällig, bei der Gemeinde des Betriebssitzes (§ 14 Abs. 1 GewO). Viele Gemeinden bieten sie online an.
Ratgeber lesenFragebogen ans Finanzamt
Binnen eines Monats nach der Eröffnung, elektronisch über ELSTER (§ 138 Abs. 1b und 4 AO).
Ratgeber lesenKleinunternehmer
Keine Umsatzsteuer, solange der Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt (§ 19 UStG).
Ratgeber lesenFreiberuflich oder Gewerbe
Freie Berufe brauchen keine Gewerbeanmeldung und zahlen keine Gewerbesteuer; sie melden sich nur beim Finanzamt (§ 18 EStG, § 138 Abs. 1 Satz 3 AO).
Ratgeber lesenUmmelden und abmelden
Verlegung, neuer Gegenstand und Aufgabe sind ebenfalls anzuzeigen (§ 14 Abs. 1 Satz 2 GewO). Bei Umzug in eine andere Gemeinde genügt die Anmeldung dort.
Ratgeber lesenE-Rechnung
Empfangen müssen alle Unternehmen sie seit 2025. Ausstellen ab 2027, bei bis 800.000 Euro Vorjahresumsatz ab 2028 (§ 14 UStG, § 27 Abs. 38 UStG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Edenkoben?
Anschrift: Poststraße 23, 67480 Edenkoben. Telefon: +49 6323 959-0. Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr. E-Mail: info@vg-edenkoben.de.
Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Edenkoben zuständig?
Für 16 Städte und Gemeinden, darunter Edenkoben, Edesheim, Gommersheim, Rhodt unter Rietburg, Freimersheim (Pfalz), Altdorf, Hainfeld, Venningen und weitere.
Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?
Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.