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Rheinland-Pfalz

Gewerbeamt Verbandsgemeinde Lambrecht (Pfalz)

Zuständig für 7 Städte und Gemeinden mit rund 12.242 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Verbandsgemeinde Lambrecht (Pfalz) - Fachbereich 4 - Bürgerdienste.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Verbandsgemeinde Lambrecht (Pfalz)
Sommerbergstraße 3
67466 Lambrecht (Pfalz)
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Öffnungszeiten
Montag 8.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 18.00 Uhr Dienstag, Mittwoch 8.30 - 12.00 Uhr Donnerstag 8.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr Freitag 8.30 - 12.00 Uhr KfZ-Servicestelle der Kreisverwaltung Bad Dürkheim: Montag 8.00 - 11.30 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr Dienstag, Mittwoch 8.00 - 11.30 Uhr Donnerstag 8.00 - 11.30 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr Freitag 8.00 - 11.30 Uhr
Fax
06325 181-200
Website der Stelle
vg-lambrecht.de

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Lambrecht (Pfalz) zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Lambrecht (Pfalz)?

Anschrift: Sommerbergstraße 3, 67466 Lambrecht (Pfalz). Telefon: +49 6325 181-0. Öffnungszeiten: Montag 8.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 18.00 Uhr Dienstag, Mittwoch 8.30 - 12.00 Uhr Donnerstag 8.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr Freitag 8.30 - 12.00 Uhr KfZ-Servicestelle der Kreisverwaltung Bad Dürkheim: Montag 8.00 - 11.30 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr Dienstag, Mittwoch 8.00 - 11.30 Uhr Donnerstag 8.00 - 11.30 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr Freitag 8.00 - 11.30 Uhr. E-Mail: info@vg-lambrecht.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Lambrecht (Pfalz) zuständig?

Für 7 Städte und Gemeinden, darunter Lambrecht (Pfalz), Elmstein, Weidenthal, Esthal, Lindenberg, Frankeneck, Neidenfels.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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