Rheinland-Pfalz
Gewerbeamt Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn
Zuständig für 8 Städte und Gemeinden mit rund 19.991 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn - Abt. 2 - Ordnungs-, Schul- und Sozialabteilung.
Kontakt
- Anschrift
- Gewerbeamt Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn
Hauptstraße 18
67677 Enkenbach-Alsenborn
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 6303 913-0
- Öffnungszeiten
- Montag 08:30 - 12:30 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
- Fax
- 06303 4888
- Website der Stelle
- enkenbach-alsenborn.de
Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.
- Enkenbach-AlsenbornHebesatz 380 %
- HochspeyerHebesatz 440 %
- MehlingenHebesatz 385 %
- SembachHebesatz 380 %
- NeuhemsbachHebesatz 380 %
- FrankensteinHebesatz 410 %
- FischbachHebesatz 405 %
- WaldleiningenHebesatz 420 %
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.
Gewerbe anmelden
Die Anzeige ist gleichzeitig mit dem Beginn fällig, bei der Gemeinde des Betriebssitzes (§ 14 Abs. 1 GewO). Viele Gemeinden bieten sie online an.
Ratgeber lesenFragebogen ans Finanzamt
Binnen eines Monats nach der Eröffnung, elektronisch über ELSTER (§ 138 Abs. 1b und 4 AO).
Ratgeber lesenKleinunternehmer
Keine Umsatzsteuer, solange der Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt (§ 19 UStG).
Ratgeber lesenFreiberuflich oder Gewerbe
Freie Berufe brauchen keine Gewerbeanmeldung und zahlen keine Gewerbesteuer; sie melden sich nur beim Finanzamt (§ 18 EStG, § 138 Abs. 1 Satz 3 AO).
Ratgeber lesenUmmelden und abmelden
Verlegung, neuer Gegenstand und Aufgabe sind ebenfalls anzuzeigen (§ 14 Abs. 1 Satz 2 GewO). Bei Umzug in eine andere Gemeinde genügt die Anmeldung dort.
Ratgeber lesenE-Rechnung
Empfangen müssen alle Unternehmen sie seit 2025. Ausstellen ab 2027, bei bis 800.000 Euro Vorjahresumsatz ab 2028 (§ 14 UStG, § 27 Abs. 38 UStG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn?
Anschrift: Hauptstraße 18, 67677 Enkenbach-Alsenborn. Telefon: +49 6303 913-0. Öffnungszeiten: Montag 08:30 - 12:30 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr. E-Mail: info@enkenbach-alsenborn.de.
Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn zuständig?
Für 8 Städte und Gemeinden, darunter Enkenbach-Alsenborn, Hochspeyer, Mehlingen, Sembach, Neuhemsbach, Frankenstein, Fischbach, Waldleiningen.
Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?
Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.