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Rheinland-Pfalz

Gewerbeamt Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn

Zuständig für 8 Städte und Gemeinden mit rund 19.991 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn - Abt. 2 - Ordnungs-, Schul- und Sozialabteilung.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn
Hauptstraße 18
67677 Enkenbach-Alsenborn
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Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:30 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Fax
06303 4888
Website der Stelle
enkenbach-alsenborn.de

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn?

Anschrift: Hauptstraße 18, 67677 Enkenbach-Alsenborn. Telefon: +49 6303 913-0. Öffnungszeiten: Montag 08:30 - 12:30 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr. E-Mail: info@enkenbach-alsenborn.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn zuständig?

Für 8 Städte und Gemeinden, darunter Enkenbach-Alsenborn, Hochspeyer, Mehlingen, Sembach, Neuhemsbach, Frankenstein, Fischbach, Waldleiningen.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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