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Rheinland-Pfalz

Gewerbeamt Verbandsgemeinde Göllheim

Zuständig für 13 Städte und Gemeinden mit rund 11.910 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Verbandsgemeinde Göllheim - Fachbereich 3 - Bürgerdienste.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Verbandsgemeinde Göllheim
Freiherr-vom-Stein-Straße 1-3
67307 Göllheim
Auf der Karte zeigen
Fax
06351 4909-99
Website der Stelle
vg-goellheim.de

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Göllheim zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Göllheim?

Anschrift: Freiherr-vom-Stein-Straße 1-3, 67307 Göllheim. Telefon: +49 6351 4909-0. E-Mail: info@vg-goellheim.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Göllheim zuständig?

Für 13 Städte und Gemeinden, darunter Göllheim, Albisheim (Pfrimm), Zellertal, Dreisen, Einselthum, Biedesheim, Lautersheim, Rüssingen und weitere.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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