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Rheinland-Pfalz

Gewerbeamt Verbandsgemeinde Freinsheim

Zuständig für 8 Städte und Gemeinden mit rund 15.160 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Verbandsgemeinde Freinsheim - Fachbereich 2 – Bürgerdienste.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Verbandsgemeinde Freinsheim
Bahnhofstraße 12
67251 Freinsheim
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Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 18:00 Uhr
Website der Stelle
vg-freinsheim.de

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Freinsheim zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Freinsheim?

Anschrift: Bahnhofstraße 12, 67251 Freinsheim. Telefon: +49 6353 9357-0. Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 18:00 Uhr. E-Mail: verwaltung@vg-freinsheim.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Freinsheim zuständig?

Für 8 Städte und Gemeinden, darunter Freinsheim, Weisenheim am Sand, Weisenheim am Berg, Erpolzheim, Kallstadt, Bobenheim am Berg, Herxheim am Berg, Dackenheim.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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