Rheinland-Pfalz
Gewerbeamt Verbandsgemeinde Leiningerland
Zuständig für 21 Städte und Gemeinden mit rund 31.556 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Verbandsgemeinde Leiningerland - 3.2 Gewerbe.
Kontakt
- Anschrift
- Gewerbeamt Verbandsgemeinde Leiningerland
Industriestraße 11
67269 Grünstadt
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 6359 8001-0
- gewerbe@vg-l.de
- Fax
- 06359 8001-8001
- Website der Stelle
- vg-l.de
Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Leiningerland zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.
- CarlsbergHebesatz 390 %
- HettenleidelheimHebesatz 435 %
- DirmsteinHebesatz 400 %
- Obrigheim (Pfalz)Hebesatz 405 %
- Bockenheim an der WeinstraßeHebesatz 395 %
- Kirchheim an der WeinstraßeHebesatz 400 %
- GerolsheimHebesatz 380 %
- AltleiningenHebesatz 400 %
- WattenheimHebesatz 400 %
- EbertsheimHebesatz 475 %
- GroßkarlbachHebesatz 380 %
- KindenheimHebesatz 380 %
- LaumersheimHebesatz 400 %
- TiefenthalHebesatz 400 %
- KleinkarlbachHebesatz 380 %
- QuirnheimHebesatz 400 %
- NeuleiningenHebesatz 380 %
- ObersülzenHebesatz 390 %
- BissersheimHebesatz 420 %
- MertesheimHebesatz 395 %
- Battenberg (Pfalz)Hebesatz 390 %
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.
Gewerbe anmelden
Die Anzeige ist gleichzeitig mit dem Beginn fällig, bei der Gemeinde des Betriebssitzes (§ 14 Abs. 1 GewO). Viele Gemeinden bieten sie online an.
Ratgeber lesenFragebogen ans Finanzamt
Binnen eines Monats nach der Eröffnung, elektronisch über ELSTER (§ 138 Abs. 1b und 4 AO).
Ratgeber lesenKleinunternehmer
Keine Umsatzsteuer, solange der Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt (§ 19 UStG).
Ratgeber lesenFreiberuflich oder Gewerbe
Freie Berufe brauchen keine Gewerbeanmeldung und zahlen keine Gewerbesteuer; sie melden sich nur beim Finanzamt (§ 18 EStG, § 138 Abs. 1 Satz 3 AO).
Ratgeber lesenUmmelden und abmelden
Verlegung, neuer Gegenstand und Aufgabe sind ebenfalls anzuzeigen (§ 14 Abs. 1 Satz 2 GewO). Bei Umzug in eine andere Gemeinde genügt die Anmeldung dort.
Ratgeber lesenE-Rechnung
Empfangen müssen alle Unternehmen sie seit 2025. Ausstellen ab 2027, bei bis 800.000 Euro Vorjahresumsatz ab 2028 (§ 14 UStG, § 27 Abs. 38 UStG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Leiningerland?
Anschrift: Industriestraße 11, 67269 Grünstadt. Telefon: +49 6359 8001-0. E-Mail: gewerbe@vg-l.de.
Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Leiningerland zuständig?
Für 21 Städte und Gemeinden, darunter Carlsberg, Hettenleidelheim, Dirmstein, Obrigheim (Pfalz), Bockenheim an der Weinstraße, Kirchheim an der Weinstraße, Gerolsheim, Altleiningen und weitere.
Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?
Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.