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Rheinland-Pfalz

Gewerbeamt Verbandsgemeinde Winnweiler

Zuständig für 13 Städte und Gemeinden mit rund 13.026 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Verbandsgemeinde Winnweiler - Bürgerdienste.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Verbandsgemeinde Winnweiler
Jakobstraße 29
67722 Winnweiler
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Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Mittwoch 13:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 13:00 - 17:30 Uhr Do Termine nach Vereinbarung bis 18.00 Uhr Fr Nachmittag geschlossen gesonderte Öffnungszeiten Sozialamt / Standesamt Mo-Di 08.00 - 12.00 Uhr MI geschlossen Do-Fr 08.00 - 12.00 Uhr
Fax
06302 602-34
Website der Stelle
winnweiler-vg.de

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Winnweiler zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Winnweiler?

Anschrift: Jakobstraße 29, 67722 Winnweiler. Telefon: +49 6302 602-0. Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Mittwoch 13:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 13:00 - 17:30 Uhr Do Termine nach Vereinbarung bis 18.00 Uhr Fr Nachmittag geschlossen gesonderte Öffnungszeiten Sozialamt / Standesamt Mo-Di 08.00 - 12.00 Uhr MI geschlossen Do-Fr 08.00 - 12.00 Uhr. E-Mail: info@winnweiler-vg.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Winnweiler zuständig?

Für 13 Städte und Gemeinden, darunter Winnweiler, Münchweiler an der Alsenz, Sippersfeld, Lohnsfeld, Börrstadt, Imsbach, Steinbach am Donnersberg, Höringen und weitere.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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