Rheinland-Pfalz
Gewerbeamt Verbandsgemeinde Winnweiler
Zuständig für 13 Städte und Gemeinden mit rund 13.026 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Verbandsgemeinde Winnweiler - Bürgerdienste.
Kontakt
- Anschrift
- Gewerbeamt Verbandsgemeinde Winnweiler
Jakobstraße 29
67722 Winnweiler
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 6302 602-0
- Öffnungszeiten
- Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Mittwoch 13:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 13:00 - 17:30 Uhr Do Termine nach Vereinbarung bis 18.00 Uhr Fr Nachmittag geschlossen gesonderte Öffnungszeiten Sozialamt / Standesamt Mo-Di 08.00 - 12.00 Uhr MI geschlossen Do-Fr 08.00 - 12.00 Uhr
- info@winnweiler-vg.de
- Fax
- 06302 602-34
- Website der Stelle
- winnweiler-vg.de
Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Winnweiler zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.
- WinnweilerHebesatz 420 %
- Münchweiler an der AlsenzHebesatz 380 %
- SippersfeldHebesatz 400 %
- LohnsfeldHebesatz 400 %
- BörrstadtHebesatz 400 %
- ImsbachHebesatz 400 %
- Steinbach am DonnersbergHebesatz 400 %
- HöringenHebesatz 380 %
- GonbachHebesatz 400 %
- BreunigweilerHebesatz 400 %
- Wartenberg-RohrbachHebesatz 380 %
- SchweisweilerHebesatz 400 %
- FalkensteinHebesatz 400 %
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.
Gewerbe anmelden
Die Anzeige ist gleichzeitig mit dem Beginn fällig, bei der Gemeinde des Betriebssitzes (§ 14 Abs. 1 GewO). Viele Gemeinden bieten sie online an.
Ratgeber lesenFragebogen ans Finanzamt
Binnen eines Monats nach der Eröffnung, elektronisch über ELSTER (§ 138 Abs. 1b und 4 AO).
Ratgeber lesenKleinunternehmer
Keine Umsatzsteuer, solange der Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt (§ 19 UStG).
Ratgeber lesenFreiberuflich oder Gewerbe
Freie Berufe brauchen keine Gewerbeanmeldung und zahlen keine Gewerbesteuer; sie melden sich nur beim Finanzamt (§ 18 EStG, § 138 Abs. 1 Satz 3 AO).
Ratgeber lesenUmmelden und abmelden
Verlegung, neuer Gegenstand und Aufgabe sind ebenfalls anzuzeigen (§ 14 Abs. 1 Satz 2 GewO). Bei Umzug in eine andere Gemeinde genügt die Anmeldung dort.
Ratgeber lesenE-Rechnung
Empfangen müssen alle Unternehmen sie seit 2025. Ausstellen ab 2027, bei bis 800.000 Euro Vorjahresumsatz ab 2028 (§ 14 UStG, § 27 Abs. 38 UStG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Winnweiler?
Anschrift: Jakobstraße 29, 67722 Winnweiler. Telefon: +49 6302 602-0. Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Mittwoch 13:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 13:00 - 17:30 Uhr Do Termine nach Vereinbarung bis 18.00 Uhr Fr Nachmittag geschlossen gesonderte Öffnungszeiten Sozialamt / Standesamt Mo-Di 08.00 - 12.00 Uhr MI geschlossen Do-Fr 08.00 - 12.00 Uhr. E-Mail: info@winnweiler-vg.de.
Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Winnweiler zuständig?
Für 13 Städte und Gemeinden, darunter Winnweiler, Münchweiler an der Alsenz, Sippersfeld, Lohnsfeld, Börrstadt, Imsbach, Steinbach am Donnersberg, Höringen und weitere.
Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?
Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.