Rheinland-Pfalz
Gewerbeamt Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein
Zuständig für 41 Städte und Gemeinden mit rund 17.653 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein - Fachbereich 3 - Bürgerdienste.
Kontakt
- Anschrift
- Gewerbeamt Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein
Bergstr. 2
67752 Wolfstein
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 6382 791-0
- Öffnungszeiten
- Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Montag bis Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Bitte beachten Sie, dass die Öffnungszeiten der Zulassungsstelle und der Bürgerbüros abweichen.
- info@vg-lw.de
- Fax
- 06382 791-990
- Website der Stelle
- vg-lw.de
Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.
- LautereckenHebesatz 395 %
- WolfsteinHebesatz 410 %
- Sankt JulianHebesatz 395 %
- Offenbach-HundheimHebesatz 390 %
- OdenbachHebesatz 380 %
- JettenbachHebesatz 380 %
- Kreimbach-KaulbachHebesatz 380 %
- RothselbergHebesatz 380 %
- HefersweilerHebesatz 395 %
- NußbachHebesatz 405 %
- GlanbrückenHebesatz 440 %
- GrumbachHebesatz 415 %
- MedardHebesatz 380 %
- EinöllenHebesatz 383 %
- WiesweilerHebesatz 390 %
- EßweilerHebesatz 400 %
- Rutsweiler an der LauterHebesatz 421 %
- LohnweilerHebesatz 395 %
- HohenöllenHebesatz 385 %
- ReipoltskirchenHebesatz 399 %
- AschbachHebesatz 385 %
- HinzweilerHebesatz 400 %
- HoppstädtenHebesatz 385 %
- Oberweiler-TiefenbachHebesatz 410 %
- GinsweilerHebesatz 400 %
- HeinzenhausenHebesatz 385 %
- LangweilerHebesatz 390 %
- HombergHebesatz 380 %
- KappelnHebesatz 430 %
- RelsbergHebesatz 401 %
- MerzweilerHebesatz 380 %
- Oberweiler im TalHebesatz 390 %
- KirrweilerHebesatz 380 %
- Herren-SulzbachHebesatz 385 %
- CronenbergHebesatz 380 %
- AdenbachHebesatz 458 %
- BubornHebesatz 380 %
- NerzweilerHebesatz 380 %
- DeimbergHebesatz 380 %
- UnterjeckenbachHebesatz 395 %
- HausweilerHebesatz 385 %
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.
Gewerbe anmelden
Die Anzeige ist gleichzeitig mit dem Beginn fällig, bei der Gemeinde des Betriebssitzes (§ 14 Abs. 1 GewO). Viele Gemeinden bieten sie online an.
Ratgeber lesenFragebogen ans Finanzamt
Binnen eines Monats nach der Eröffnung, elektronisch über ELSTER (§ 138 Abs. 1b und 4 AO).
Ratgeber lesenKleinunternehmer
Keine Umsatzsteuer, solange der Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt (§ 19 UStG).
Ratgeber lesenFreiberuflich oder Gewerbe
Freie Berufe brauchen keine Gewerbeanmeldung und zahlen keine Gewerbesteuer; sie melden sich nur beim Finanzamt (§ 18 EStG, § 138 Abs. 1 Satz 3 AO).
Ratgeber lesenUmmelden und abmelden
Verlegung, neuer Gegenstand und Aufgabe sind ebenfalls anzuzeigen (§ 14 Abs. 1 Satz 2 GewO). Bei Umzug in eine andere Gemeinde genügt die Anmeldung dort.
Ratgeber lesenE-Rechnung
Empfangen müssen alle Unternehmen sie seit 2025. Ausstellen ab 2027, bei bis 800.000 Euro Vorjahresumsatz ab 2028 (§ 14 UStG, § 27 Abs. 38 UStG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein?
Anschrift: Bergstr. 2, 67752 Wolfstein. Telefon: +49 6382 791-0. Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Montag bis Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Bitte beachten Sie, dass die Öffnungszeiten der Zulassungsstelle und der Bürgerbüros abweichen.. E-Mail: info@vg-lw.de.
Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein zuständig?
Für 41 Städte und Gemeinden, darunter Lauterecken, Wolfstein, Sankt Julian, Offenbach-Hundheim, Odenbach, Jettenbach, Kreimbach-Kaulbach, Rothselberg und weitere.
Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?
Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.