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Rheinland-Pfalz

Gewerbeamt Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan

Zuständig für 34 Städte und Gemeinden mit rund 22.987 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan - Fachbereich 4 - Bürgerdienste.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan
Schulstraße 3-7
66885 Altenglan
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Öffnungszeiten
Montag und Dienstag : 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch und Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr Ansonsten nach Vereinbarung
Fax
06381 6080-199

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan?

Anschrift: Schulstraße 3-7, 66885 Altenglan. Telefon: +49 6381 6080-410. Öffnungszeiten: Montag und Dienstag : 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch und Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr Ansonsten nach Vereinbarung. E-Mail: info@vgka.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan zuständig?

Für 34 Städte und Gemeinden, darunter Kusel, Altenglan, Rammelsbach, Pfeffelbach, Konken, Bedesbach, Bosenbach, Haschbach am Remigiusberg und weitere.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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