Rheinland-Pfalz
Gewerbeamt Verbandsgemeinde Oberes Glantal
Zuständig für 23 Städte und Gemeinden mit rund 28.694 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Verbandsgemeinde Oberes Glantal - 3.1.1 Bürgerbüro Schönenberg-Kübelberg.
Kontakt
- Anschrift
- Gewerbeamt Verbandsgemeinde Oberes Glantal
Rathausstraße 8
66901 Schönenberg-Kübelberg
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 6373 504-210
- Öffnungszeiten
- Montag - Donnerstag 08:00 - 12:30 Montag - Mittwoch13:30 - 16:00Donnerstag13:30 - 18:00Freitag08:00 - 12:00Samstag10:00 - 12:00jeden 1. Samstag im Monat
- bb@vgog.de
- Fax
- 06373 504-22222
- Website der Stelle
- vgog.de
Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Oberes Glantal zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.
- Schönenberg-KübelbergHebesatz 395 %
- WaldmohrHebesatz 445 %
- Brücken (Pfalz)Hebesatz 380 %
- BreitenbachHebesatz 380 %
- AltenkirchenHebesatz 380 %
- Herschweiler-PettersheimHebesatz 380 %
- Glan-MünchweilerHebesatz 380 %
- NanzdietschweilerHebesatz 380 %
- GriesHebesatz 380 %
- DittweilerHebesatz 400 %
- DunzweilerHebesatz 380 %
- Steinbach am GlanHebesatz 380 %
- OhmbachHebesatz 385 %
- WahnwegenHebesatz 380 %
- KrottelbachHebesatz 380 %
- MatzenbachHebesatz 380 %
- Quirnbach/ PfalzHebesatz 380 %
- HüfflerHebesatz 380 %
- FrohnhofenHebesatz 436 %
- LangenbachHebesatz 380 %
- BörsbornHebesatz 380 %
- RehweilerHebesatz 380 %
- HenschtalHebesatz 390 %
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.
Gewerbe anmelden
Die Anzeige ist gleichzeitig mit dem Beginn fällig, bei der Gemeinde des Betriebssitzes (§ 14 Abs. 1 GewO). Viele Gemeinden bieten sie online an.
Ratgeber lesenFragebogen ans Finanzamt
Binnen eines Monats nach der Eröffnung, elektronisch über ELSTER (§ 138 Abs. 1b und 4 AO).
Ratgeber lesenKleinunternehmer
Keine Umsatzsteuer, solange der Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt (§ 19 UStG).
Ratgeber lesenFreiberuflich oder Gewerbe
Freie Berufe brauchen keine Gewerbeanmeldung und zahlen keine Gewerbesteuer; sie melden sich nur beim Finanzamt (§ 18 EStG, § 138 Abs. 1 Satz 3 AO).
Ratgeber lesenUmmelden und abmelden
Verlegung, neuer Gegenstand und Aufgabe sind ebenfalls anzuzeigen (§ 14 Abs. 1 Satz 2 GewO). Bei Umzug in eine andere Gemeinde genügt die Anmeldung dort.
Ratgeber lesenE-Rechnung
Empfangen müssen alle Unternehmen sie seit 2025. Ausstellen ab 2027, bei bis 800.000 Euro Vorjahresumsatz ab 2028 (§ 14 UStG, § 27 Abs. 38 UStG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Oberes Glantal?
Anschrift: Rathausstraße 8, 66901 Schönenberg-Kübelberg. Telefon: +49 6373 504-210. Öffnungszeiten: Montag - Donnerstag 08:00 - 12:30 Montag - Mittwoch13:30 - 16:00Donnerstag13:30 - 18:00Freitag08:00 - 12:00Samstag10:00 - 12:00jeden 1. Samstag im Monat. E-Mail: bb@vgog.de.
Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Oberes Glantal zuständig?
Für 23 Städte und Gemeinden, darunter Schönenberg-Kübelberg, Waldmohr, Brücken (Pfalz), Breitenbach, Altenkirchen, Herschweiler-Pettersheim, Glan-Münchweiler, Nanzdietschweiler und weitere.
Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?
Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.