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Rheinland-Pfalz

Gewerbeamt Verbandsgemeinde Oberes Glantal

Zuständig für 23 Städte und Gemeinden mit rund 28.694 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Verbandsgemeinde Oberes Glantal - 3.1.1 Bürgerbüro Schönenberg-Kübelberg.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Verbandsgemeinde Oberes Glantal
Rathausstraße 8
66901 Schönenberg-Kübelberg
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Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag 08:00 - 12:30 Montag - Mittwoch13:30 - 16:00Donnerstag13:30 - 18:00Freitag08:00 - 12:00Samstag10:00 - 12:00jeden 1. Samstag im Monat
Fax
06373 504-22222
Website der Stelle
vgog.de

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Oberes Glantal zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Oberes Glantal?

Anschrift: Rathausstraße 8, 66901 Schönenberg-Kübelberg. Telefon: +49 6373 504-210. Öffnungszeiten: Montag - Donnerstag 08:00 - 12:30 Montag - Mittwoch13:30 - 16:00Donnerstag13:30 - 18:00Freitag08:00 - 12:00Samstag10:00 - 12:00jeden 1. Samstag im Monat. E-Mail: bb@vgog.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Oberes Glantal zuständig?

Für 23 Städte und Gemeinden, darunter Schönenberg-Kübelberg, Waldmohr, Brücken (Pfalz), Breitenbach, Altenkirchen, Herschweiler-Pettersheim, Glan-Münchweiler, Nanzdietschweiler und weitere.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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