Rheinland-Pfalz
Gewerbeamt Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach
Zuständig für 5 Städte und Gemeinden mit rund 16.736 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach - Abt. II - Ordnungsverwaltung.
Kontakt
- Anschrift
- Gewerbeamt Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach
Am Neuen Markt 6
66877 Ramstein-Miesenbach
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 6371 592-0
- Öffnungszeiten
- Montag - Mittwoch: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr Donnerstag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 Uhr - 12:30 Uhr
- info@ramstein.de
- Fax
- 06371 592-199
- Website der Stelle
- ramstein-miesenbach.de
Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.
- Ramstein-MiesenbachHebesatz 400 %
- HütschenhausenHebesatz 400 %
- SteinwendenHebesatz 400 %
- NiedermohrHebesatz 400 %
- Kottweiler-SchwandenHebesatz 400 %
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.
Gewerbe anmelden
Die Anzeige ist gleichzeitig mit dem Beginn fällig, bei der Gemeinde des Betriebssitzes (§ 14 Abs. 1 GewO). Viele Gemeinden bieten sie online an.
Ratgeber lesenFragebogen ans Finanzamt
Binnen eines Monats nach der Eröffnung, elektronisch über ELSTER (§ 138 Abs. 1b und 4 AO).
Ratgeber lesenKleinunternehmer
Keine Umsatzsteuer, solange der Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt (§ 19 UStG).
Ratgeber lesenFreiberuflich oder Gewerbe
Freie Berufe brauchen keine Gewerbeanmeldung und zahlen keine Gewerbesteuer; sie melden sich nur beim Finanzamt (§ 18 EStG, § 138 Abs. 1 Satz 3 AO).
Ratgeber lesenUmmelden und abmelden
Verlegung, neuer Gegenstand und Aufgabe sind ebenfalls anzuzeigen (§ 14 Abs. 1 Satz 2 GewO). Bei Umzug in eine andere Gemeinde genügt die Anmeldung dort.
Ratgeber lesenE-Rechnung
Empfangen müssen alle Unternehmen sie seit 2025. Ausstellen ab 2027, bei bis 800.000 Euro Vorjahresumsatz ab 2028 (§ 14 UStG, § 27 Abs. 38 UStG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach?
Anschrift: Am Neuen Markt 6, 66877 Ramstein-Miesenbach. Telefon: +49 6371 592-0. Öffnungszeiten: Montag - Mittwoch: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr Donnerstag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 Uhr - 12:30 Uhr. E-Mail: info@ramstein.de.
Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach zuständig?
Für 5 Städte und Gemeinden, darunter Ramstein-Miesenbach, Hütschenhausen, Steinwenden, Niedermohr, Kottweiler-Schwanden.
Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?
Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.