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Rheinland-Pfalz

Gewerbeamt Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach

Zuständig für 5 Städte und Gemeinden mit rund 16.736 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach - Abt. II - Ordnungsverwaltung.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach
Am Neuen Markt 6
66877 Ramstein-Miesenbach
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Öffnungszeiten
Montag - Mittwoch: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr Donnerstag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Fax
06371 592-199
Website der Stelle
ramstein-miesenbach.de

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach?

Anschrift: Am Neuen Markt 6, 66877 Ramstein-Miesenbach. Telefon: +49 6371 592-0. Öffnungszeiten: Montag - Mittwoch: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr Donnerstag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 Uhr - 12:30 Uhr. E-Mail: info@ramstein.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach zuständig?

Für 5 Städte und Gemeinden, darunter Ramstein-Miesenbach, Hütschenhausen, Steinwenden, Niedermohr, Kottweiler-Schwanden.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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