Rheinland-Pfalz
Gewerbeamt Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg
Zuständig für 12 Städte und Gemeinden mit rund 18.763 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg - Fachbereich 2 - Bürgerdienste.
Kontakt
- Anschrift
- Gewerbeamt Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg
Hauptstraße 27
67697 Otterberg
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 6301 607-0
- Öffnungszeiten
- Verwaltung: Montag & Dienstag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr Mittwoch & Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr - nachmittags geschlossen! Donnerstag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr Bürgercenter: Montag & Dienstag: 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr Mittwoch & Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr - nachmittags geschlossen! Donnerstag: 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr
- Fax
- 06301 719403
- Website der Stelle
- otterbach-otterberg.de
Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.
- OtterbergHebesatz 405 %
- OtterbachHebesatz 400 %
- KatzweilerHebesatz 380 %
- NiederkirchenHebesatz 400 %
- MehlbachHebesatz 400 %
- OlsbrückenHebesatz 400 %
- SchallodenbachHebesatz 405 %
- Hirschhorn/ PfalzHebesatz 400 %
- HeiligenmoschelHebesatz 400 %
- SchneckenhausenHebesatz 390 %
- SulzbachtalHebesatz 400 %
- FrankelbachHebesatz 400 %
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.
Gewerbe anmelden
Die Anzeige ist gleichzeitig mit dem Beginn fällig, bei der Gemeinde des Betriebssitzes (§ 14 Abs. 1 GewO). Viele Gemeinden bieten sie online an.
Ratgeber lesenFragebogen ans Finanzamt
Binnen eines Monats nach der Eröffnung, elektronisch über ELSTER (§ 138 Abs. 1b und 4 AO).
Ratgeber lesenKleinunternehmer
Keine Umsatzsteuer, solange der Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt (§ 19 UStG).
Ratgeber lesenFreiberuflich oder Gewerbe
Freie Berufe brauchen keine Gewerbeanmeldung und zahlen keine Gewerbesteuer; sie melden sich nur beim Finanzamt (§ 18 EStG, § 138 Abs. 1 Satz 3 AO).
Ratgeber lesenUmmelden und abmelden
Verlegung, neuer Gegenstand und Aufgabe sind ebenfalls anzuzeigen (§ 14 Abs. 1 Satz 2 GewO). Bei Umzug in eine andere Gemeinde genügt die Anmeldung dort.
Ratgeber lesenE-Rechnung
Empfangen müssen alle Unternehmen sie seit 2025. Ausstellen ab 2027, bei bis 800.000 Euro Vorjahresumsatz ab 2028 (§ 14 UStG, § 27 Abs. 38 UStG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg?
Anschrift: Hauptstraße 27, 67697 Otterberg. Telefon: +49 6301 607-0. Öffnungszeiten: Verwaltung: Montag & Dienstag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr Mittwoch & Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr - nachmittags geschlossen! Donnerstag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr Bürgercenter: Montag & Dienstag: 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr Mittwoch & Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr - nachmittags geschlossen! Donnerstag: 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr. E-Mail: postfach@otterbach-otterberg.de.
Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg zuständig?
Für 12 Städte und Gemeinden, darunter Otterberg, Otterbach, Katzweiler, Niederkirchen, Mehlbach, Olsbrücken, Schallodenbach, Hirschhorn/ Pfalz und weitere.
Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?
Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.