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Rheinland-Pfalz

Gewerbeamt Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg

Zuständig für 12 Städte und Gemeinden mit rund 18.763 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg - Fachbereich 2 - Bürgerdienste.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg
Hauptstraße 27
67697 Otterberg
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Öffnungszeiten
Verwaltung: Montag & Dienstag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr Mittwoch & Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr - nachmittags geschlossen! Donnerstag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr Bürgercenter: Montag & Dienstag: 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr Mittwoch & Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr - nachmittags geschlossen! Donnerstag: 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Fax
06301 719403
Website der Stelle
otterbach-otterberg.de

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg?

Anschrift: Hauptstraße 27, 67697 Otterberg. Telefon: +49 6301 607-0. Öffnungszeiten: Verwaltung: Montag & Dienstag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr Mittwoch & Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr - nachmittags geschlossen! Donnerstag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr Bürgercenter: Montag & Dienstag: 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr Mittwoch & Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr - nachmittags geschlossen! Donnerstag: 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr. E-Mail: postfach@otterbach-otterberg.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg zuständig?

Für 12 Städte und Gemeinden, darunter Otterberg, Otterbach, Katzweiler, Niederkirchen, Mehlbach, Olsbrücken, Schallodenbach, Hirschhorn/ Pfalz und weitere.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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