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Rheinland-Pfalz

Gewerbeamt Verbandsgemeinde Weilerbach

Zuständig für 8 Städte und Gemeinden mit rund 14.225 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Verbandsgemeinde Weilerbach - 4.1 Service-Zentrum, Bürgerbüro.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Verbandsgemeinde Weilerbach
Rummelstraße 15
67685 Weilerbach
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Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 18:00 Dienstag und Donnerstag: 08:00 - 16:00 Mittwoch und Freitag: 07:00 - 12:00
Fax
06374 922-149

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Weilerbach zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Weilerbach?

Anschrift: Rummelstraße 15, 67685 Weilerbach. Telefon: +49 6374 922-0. Öffnungszeiten: Montag: 08:00 - 18:00 Dienstag und Donnerstag: 08:00 - 16:00 Mittwoch und Freitag: 07:00 - 12:00. E-Mail: Meldeamt@vg-weilerbach.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Weilerbach zuständig?

Für 8 Städte und Gemeinden, darunter Weilerbach, Rodenbach, Mackenbach, Reichenbach-Steegen, Schwedelbach, Erzenhausen, Kollweiler, Eulenbis.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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