Rheinland-Pfalz
Gewerbeamt Verbandsgemeinde Landstuhl
Zuständig für 12 Städte und Gemeinden mit rund 26.082 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Verbandsgemeinde Landstuhl - Fachbereich - Verkehrs- und Gewerbewesen, Öffentliche Sicherheit und Ordnung.
Kontakt
- Anschrift
- Gewerbeamt Verbandsgemeinde Landstuhl
Kaiserstraße 49
66849 Landstuhl
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 6371 83-0
- Öffnungszeiten
- Montag 08:30 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
- vg@landstuhl.de
- Fax
- 06371 83-101
- Website der Stelle
- landstuhl.de
Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Landstuhl zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.
- LandstuhlHebesatz 432 %
- TrippstadtHebesatz 455 %
- QueidersbachHebesatz 380 %
- KindsbachHebesatz 400 %
- BannHebesatz 400 %
- SchoppHebesatz 406 %
- StelzenbergHebesatz 428 %
- HauptstuhlHebesatz 400 %
- LindenHebesatz 400 %
- KrickenbachHebesatz 423 %
- MittelbrunnHebesatz 470 %
- OberarnbachHebesatz 403 %
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.
Gewerbe anmelden
Die Anzeige ist gleichzeitig mit dem Beginn fällig, bei der Gemeinde des Betriebssitzes (§ 14 Abs. 1 GewO). Viele Gemeinden bieten sie online an.
Ratgeber lesenFragebogen ans Finanzamt
Binnen eines Monats nach der Eröffnung, elektronisch über ELSTER (§ 138 Abs. 1b und 4 AO).
Ratgeber lesenKleinunternehmer
Keine Umsatzsteuer, solange der Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt (§ 19 UStG).
Ratgeber lesenFreiberuflich oder Gewerbe
Freie Berufe brauchen keine Gewerbeanmeldung und zahlen keine Gewerbesteuer; sie melden sich nur beim Finanzamt (§ 18 EStG, § 138 Abs. 1 Satz 3 AO).
Ratgeber lesenUmmelden und abmelden
Verlegung, neuer Gegenstand und Aufgabe sind ebenfalls anzuzeigen (§ 14 Abs. 1 Satz 2 GewO). Bei Umzug in eine andere Gemeinde genügt die Anmeldung dort.
Ratgeber lesenE-Rechnung
Empfangen müssen alle Unternehmen sie seit 2025. Ausstellen ab 2027, bei bis 800.000 Euro Vorjahresumsatz ab 2028 (§ 14 UStG, § 27 Abs. 38 UStG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Landstuhl?
Anschrift: Kaiserstraße 49, 66849 Landstuhl. Telefon: +49 6371 83-0. Öffnungszeiten: Montag 08:30 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr. E-Mail: vg@landstuhl.de.
Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Landstuhl zuständig?
Für 12 Städte und Gemeinden, darunter Landstuhl, Trippstadt, Queidersbach, Kindsbach, Bann, Schopp, Stelzenberg, Hauptstuhl und weitere.
Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?
Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.