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Rheinland-Pfalz

Gewerbeamt Verbandsgemeinde Landstuhl

Zuständig für 12 Städte und Gemeinden mit rund 26.082 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Verbandsgemeinde Landstuhl - Fachbereich - Verkehrs- und Gewerbewesen, Öffentliche Sicherheit und Ordnung.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Verbandsgemeinde Landstuhl
Kaiserstraße 49
66849 Landstuhl
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Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Fax
06371 83-101
Website der Stelle
landstuhl.de

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Landstuhl zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Landstuhl?

Anschrift: Kaiserstraße 49, 66849 Landstuhl. Telefon: +49 6371 83-0. Öffnungszeiten: Montag 08:30 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr. E-Mail: vg@landstuhl.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Landstuhl zuständig?

Für 12 Städte und Gemeinden, darunter Landstuhl, Trippstadt, Queidersbach, Kindsbach, Bann, Schopp, Stelzenberg, Hauptstuhl und weitere.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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