Rheinland-Pfalz
Gewerbeamt Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden
Zuständig für 16 Städte und Gemeinden mit rund 19.616 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Verbandsgemeindeverwaltung Kirchheimbolanden - 2.1.2 Aufgaben nach der Gewerbeordnung, dem Gaststättengesetz, dem Ladenschlussgesetz und verwandten Rechtsgebieten (z.B. Eichwesen, Preisrecht), Fahrlehrergesetz.
Kontakt
- Anschrift
- Gewerbeamt Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden
Neue Allee 2
67292 Kirchheimbolanden
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 6352 4004-0
- Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
- vg@kirchheimbolanden.de
- Fax
- 06352 4004-600
Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.
- KirchheimbolandenHebesatz 380 %
- BolandenHebesatz 380 %
- MarnheimHebesatz 380 %
- KriegsfeldHebesatz 380 %
- DannenfelsHebesatz 380 %
- BischheimHebesatz 380 %
- MorschheimHebesatz 380 %
- OrbisHebesatz 380 %
- GauersheimHebesatz 380 %
- StettenHebesatz 386 %
- IlbesheimHebesatz 380 %
- OberwiesenHebesatz 403 %
- MörsfeldHebesatz 380 %
- JakobsweilerHebesatz 403 %
- RittersheimHebesatz 380 %
- BennhausenHebesatz 434 %
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.
Gewerbe anmelden
Die Anzeige ist gleichzeitig mit dem Beginn fällig, bei der Gemeinde des Betriebssitzes (§ 14 Abs. 1 GewO). Viele Gemeinden bieten sie online an.
Ratgeber lesenFragebogen ans Finanzamt
Binnen eines Monats nach der Eröffnung, elektronisch über ELSTER (§ 138 Abs. 1b und 4 AO).
Ratgeber lesenKleinunternehmer
Keine Umsatzsteuer, solange der Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt (§ 19 UStG).
Ratgeber lesenFreiberuflich oder Gewerbe
Freie Berufe brauchen keine Gewerbeanmeldung und zahlen keine Gewerbesteuer; sie melden sich nur beim Finanzamt (§ 18 EStG, § 138 Abs. 1 Satz 3 AO).
Ratgeber lesenUmmelden und abmelden
Verlegung, neuer Gegenstand und Aufgabe sind ebenfalls anzuzeigen (§ 14 Abs. 1 Satz 2 GewO). Bei Umzug in eine andere Gemeinde genügt die Anmeldung dort.
Ratgeber lesenE-Rechnung
Empfangen müssen alle Unternehmen sie seit 2025. Ausstellen ab 2027, bei bis 800.000 Euro Vorjahresumsatz ab 2028 (§ 14 UStG, § 27 Abs. 38 UStG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden?
Anschrift: Neue Allee 2, 67292 Kirchheimbolanden. Telefon: +49 6352 4004-0. Öffnungszeiten: Montag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr. E-Mail: vg@kirchheimbolanden.de.
Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden zuständig?
Für 16 Städte und Gemeinden, darunter Kirchheimbolanden, Bolanden, Marnheim, Kriegsfeld, Dannenfels, Bischheim, Morschheim, Orbis und weitere.
Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?
Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.