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Rheinland-Pfalz

Gewerbeamt Verbandsgemeinde Alzey-Land

Zuständig für 24 Städte und Gemeinden mit rund 24.994 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Verbandsgemeinde Alzey-Land - Sachgebiet 3.02 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Straßenverkehrsbehörde, Landwirtschaft, Garten- und Weinbau, Zentrale Bußgeldstelle.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Verbandsgemeinde Alzey-Land
Weinrufstraße 38
55232 Alzey
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Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Termine innerhalb der Öffnungszeiten nur nach Vereinbarung.
Fax
06731 409-100
Website der Stelle
alzey-land.de

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Alzey-Land zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Alzey-Land?

Anschrift: Weinrufstraße 38, 55232 Alzey. Telefon: +49 6731 409-0. Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Termine innerhalb der Öffnungszeiten nur nach Vereinbarung.. E-Mail: info@alzey-land.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Alzey-Land zuständig?

Für 24 Städte und Gemeinden, darunter Gau-Odernheim, Flonheim, Bechtolsheim, Albig, Framersheim, Erbes-Büdesheim, Ober-Flörsheim, Eppelsheim und weitere.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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