Rheinland-Pfalz
Gewerbeamt Verbandsgemeinde Alzey-Land
Zuständig für 24 Städte und Gemeinden mit rund 24.994 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Verbandsgemeinde Alzey-Land - Sachgebiet 3.02 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Straßenverkehrsbehörde, Landwirtschaft, Garten- und Weinbau, Zentrale Bußgeldstelle.
Kontakt
- Anschrift
- Gewerbeamt Verbandsgemeinde Alzey-Land
Weinrufstraße 38
55232 Alzey
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 6731 409-0
- Öffnungszeiten
- Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Termine innerhalb der Öffnungszeiten nur nach Vereinbarung.
- info@alzey-land.de
- Fax
- 06731 409-100
- Website der Stelle
- alzey-land.de
Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Alzey-Land zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.
- Gau-OdernheimHebesatz 395 %
- FlonheimHebesatz 400 %
- BechtolsheimHebesatz 405 %
- AlbigHebesatz 400 %
- FramersheimHebesatz 400 %
- Erbes-BüdesheimHebesatz 380 %
- Ober-FlörsheimHebesatz 380 %
- EppelsheimHebesatz 380 %
- FlombornHebesatz 380 %
- MauchenheimHebesatz 400 %
- BornheimHebesatz 380 %
- FreimersheimHebesatz 380 %
- BiebelnheimHebesatz 400 %
- OffenheimHebesatz 380 %
- LonsheimHebesatz 380 %
- WahlheimHebesatz 380 %
- Nieder-WiesenHebesatz 380 %
- NackHebesatz 400 %
- Gau-HeppenheimHebesatz 400 %
- BechenheimHebesatz 400 %
- EsselbornHebesatz 380 %
- Bermersheim vor der HöheHebesatz 400 %
- KettenheimHebesatz 380 %
- DintesheimHebesatz 380 %
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.
Gewerbe anmelden
Die Anzeige ist gleichzeitig mit dem Beginn fällig, bei der Gemeinde des Betriebssitzes (§ 14 Abs. 1 GewO). Viele Gemeinden bieten sie online an.
Ratgeber lesenFragebogen ans Finanzamt
Binnen eines Monats nach der Eröffnung, elektronisch über ELSTER (§ 138 Abs. 1b und 4 AO).
Ratgeber lesenKleinunternehmer
Keine Umsatzsteuer, solange der Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt (§ 19 UStG).
Ratgeber lesenFreiberuflich oder Gewerbe
Freie Berufe brauchen keine Gewerbeanmeldung und zahlen keine Gewerbesteuer; sie melden sich nur beim Finanzamt (§ 18 EStG, § 138 Abs. 1 Satz 3 AO).
Ratgeber lesenUmmelden und abmelden
Verlegung, neuer Gegenstand und Aufgabe sind ebenfalls anzuzeigen (§ 14 Abs. 1 Satz 2 GewO). Bei Umzug in eine andere Gemeinde genügt die Anmeldung dort.
Ratgeber lesenE-Rechnung
Empfangen müssen alle Unternehmen sie seit 2025. Ausstellen ab 2027, bei bis 800.000 Euro Vorjahresumsatz ab 2028 (§ 14 UStG, § 27 Abs. 38 UStG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Alzey-Land?
Anschrift: Weinrufstraße 38, 55232 Alzey. Telefon: +49 6731 409-0. Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Termine innerhalb der Öffnungszeiten nur nach Vereinbarung.. E-Mail: info@alzey-land.de.
Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Alzey-Land zuständig?
Für 24 Städte und Gemeinden, darunter Gau-Odernheim, Flonheim, Bechtolsheim, Albig, Framersheim, Erbes-Büdesheim, Ober-Flörsheim, Eppelsheim und weitere.
Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?
Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.