Rheinland-Pfalz
Gewerbeamt Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen
Zuständig für 10 Städte und Gemeinden mit rund 14.443 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen - Bürgerservice.
Kontakt
- Anschrift
- Gewerbeamt Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen
Elisabethenstraße 1
55576 Sprendlingen
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 6701 201-0
- Öffnungszeiten
- Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr Dienstag 14:00 bis 16:00 Uhr (Einwohnermeldeamt und Standesamt) Donnerstag 14:00 bis 18:00 Uhr Termine außerhalb der Öffnungszeiten sind nach Terminvereinbarung möglich.
- info@vg-sg.de
- Fax
- 06701 201-9000
- Website der Stelle
- sprendlingen-gensingen.de
Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.
- SprendlingenHebesatz 400 %
- GensingenHebesatz 380 %
- GrolsheimHebesatz 390 %
- Sankt JohannHebesatz 380 %
- HorrweilerHebesatz 420 %
- AspisheimHebesatz 380 %
- WolfsheimHebesatz 380 %
- BadenheimHebesatz 380 %
- ZotzenheimHebesatz 380 %
- WelgesheimHebesatz 380 %
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.
Gewerbe anmelden
Die Anzeige ist gleichzeitig mit dem Beginn fällig, bei der Gemeinde des Betriebssitzes (§ 14 Abs. 1 GewO). Viele Gemeinden bieten sie online an.
Ratgeber lesenFragebogen ans Finanzamt
Binnen eines Monats nach der Eröffnung, elektronisch über ELSTER (§ 138 Abs. 1b und 4 AO).
Ratgeber lesenKleinunternehmer
Keine Umsatzsteuer, solange der Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt (§ 19 UStG).
Ratgeber lesenFreiberuflich oder Gewerbe
Freie Berufe brauchen keine Gewerbeanmeldung und zahlen keine Gewerbesteuer; sie melden sich nur beim Finanzamt (§ 18 EStG, § 138 Abs. 1 Satz 3 AO).
Ratgeber lesenUmmelden und abmelden
Verlegung, neuer Gegenstand und Aufgabe sind ebenfalls anzuzeigen (§ 14 Abs. 1 Satz 2 GewO). Bei Umzug in eine andere Gemeinde genügt die Anmeldung dort.
Ratgeber lesenE-Rechnung
Empfangen müssen alle Unternehmen sie seit 2025. Ausstellen ab 2027, bei bis 800.000 Euro Vorjahresumsatz ab 2028 (§ 14 UStG, § 27 Abs. 38 UStG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen?
Anschrift: Elisabethenstraße 1, 55576 Sprendlingen. Telefon: +49 6701 201-0. Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr Dienstag 14:00 bis 16:00 Uhr (Einwohnermeldeamt und Standesamt) Donnerstag 14:00 bis 18:00 Uhr Termine außerhalb der Öffnungszeiten sind nach Terminvereinbarung möglich.. E-Mail: info@vg-sg.de.
Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen zuständig?
Für 10 Städte und Gemeinden, darunter Sprendlingen, Gensingen, Grolsheim, Sankt Johann, Horrweiler, Aspisheim, Wolfsheim, Badenheim und weitere.
Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?
Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.