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Rheinland-Pfalz

Gewerbeamt Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg

Zuständig für 17 Städte und Gemeinden mit rund 24.177 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg - Fachbereich 4 - Bürgerdienste.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg
Naheweinstraße 84
55450 Langenlonsheim
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Öffnungszeiten
Montag - Freitag 8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie donnerstags zusätzlich 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Sozialamt mittwochs geschlossen.
Fax
06704 929-45

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg?

Anschrift: Naheweinstraße 84, 55450 Langenlonsheim. Telefon: +49 6704 929-0. Öffnungszeiten: Montag - Freitag 8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie donnerstags zusätzlich 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Sozialamt mittwochs geschlossen.. E-Mail: buergerbuero@vg-ls.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg zuständig?

Für 17 Städte und Gemeinden, darunter Langenlonsheim, Stromberg, Bretzenheim, Guldental, Windesheim, Rümmelsheim, Seibersbach, Schweppenhausen und weitere.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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