Rheinland-Pfalz
Gewerbeamt Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg
Zuständig für 17 Städte und Gemeinden mit rund 24.177 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg - Fachbereich 4 - Bürgerdienste.
Kontakt
- Anschrift
- Gewerbeamt Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg
Naheweinstraße 84
55450 Langenlonsheim
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 6704 929-0
- Öffnungszeiten
- Montag - Freitag 8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie donnerstags zusätzlich 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Sozialamt mittwochs geschlossen.
- buergerbuero@vg-ls.de
- Fax
- 06704 929-45
Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.
- LangenlonsheimHebesatz 380 %
- StrombergHebesatz 410 %
- BretzenheimHebesatz 395 %
- GuldentalHebesatz 385 %
- WindesheimHebesatz 380 %
- RümmelsheimHebesatz 395 %
- SeibersbachHebesatz 415 %
- SchweppenhausenHebesatz 423 %
- WaldlaubersheimHebesatz 380 %
- LaubenheimHebesatz 460 %
- DaxweilerHebesatz 385 %
- DorsheimHebesatz 380 %
- DörrebachHebesatz 380 %
- SchönebergHebesatz 385 %
- WarmsrothHebesatz 395 %
- RothHebesatz 380 %
- EckenrothHebesatz 395 %
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.
Gewerbe anmelden
Die Anzeige ist gleichzeitig mit dem Beginn fällig, bei der Gemeinde des Betriebssitzes (§ 14 Abs. 1 GewO). Viele Gemeinden bieten sie online an.
Ratgeber lesenFragebogen ans Finanzamt
Binnen eines Monats nach der Eröffnung, elektronisch über ELSTER (§ 138 Abs. 1b und 4 AO).
Ratgeber lesenKleinunternehmer
Keine Umsatzsteuer, solange der Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt (§ 19 UStG).
Ratgeber lesenFreiberuflich oder Gewerbe
Freie Berufe brauchen keine Gewerbeanmeldung und zahlen keine Gewerbesteuer; sie melden sich nur beim Finanzamt (§ 18 EStG, § 138 Abs. 1 Satz 3 AO).
Ratgeber lesenUmmelden und abmelden
Verlegung, neuer Gegenstand und Aufgabe sind ebenfalls anzuzeigen (§ 14 Abs. 1 Satz 2 GewO). Bei Umzug in eine andere Gemeinde genügt die Anmeldung dort.
Ratgeber lesenE-Rechnung
Empfangen müssen alle Unternehmen sie seit 2025. Ausstellen ab 2027, bei bis 800.000 Euro Vorjahresumsatz ab 2028 (§ 14 UStG, § 27 Abs. 38 UStG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg?
Anschrift: Naheweinstraße 84, 55450 Langenlonsheim. Telefon: +49 6704 929-0. Öffnungszeiten: Montag - Freitag 8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie donnerstags zusätzlich 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Sozialamt mittwochs geschlossen.. E-Mail: buergerbuero@vg-ls.de.
Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg zuständig?
Für 17 Städte und Gemeinden, darunter Langenlonsheim, Stromberg, Bretzenheim, Guldental, Windesheim, Rümmelsheim, Seibersbach, Schweppenhausen und weitere.
Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?
Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.