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Rheinland-Pfalz

Gewerbeamt Verbandsgemeinde Rhein-Nahe

Zuständig für 10 Städte und Gemeinden mit rund 14.509 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Verbandsgemeinde Rhein-Nahe - Sachgebiet 3.1 Bürgerdienste, Schulen.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Verbandsgemeinde Rhein-Nahe
Koblenzer Straße 18
55411 Bingen am Rhein
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Öffnungszeiten
Montag - Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Mittwoch 14:00 - 18:00 Uhr
Fax
06721 304-244
Website der Stelle
vgrn.de

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Rhein-Nahe zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Rhein-Nahe?

Anschrift: Koblenzer Straße 18, 55411 Bingen am Rhein. Telefon: +49 6721 304-0. Öffnungszeiten: Montag - Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Mittwoch 14:00 - 18:00 Uhr. E-Mail: verwaltung@vgrn.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Rhein-Nahe zuständig?

Für 10 Städte und Gemeinden, darunter Waldalgesheim, Münster-Sarmsheim, Weiler bei Bingen, Bacharach, Trechtingshausen, Oberdiebach, Niederheimbach, Oberheimbach und weitere.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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