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Rheinland-Pfalz

Gewerbeamt Verbandsgemeinde Gau-Algesheim

Zuständig für 8 Städte und Gemeinden mit rund 16.389 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Verbandsgemeinde Gau-Algesheim - 4.1.3 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Straßenverkehrsbehörde.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Verbandsgemeinde Gau-Algesheim
Hospitalstraße 22
55435 Gau-Algesheim
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Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Montag bis Mittwoch 14:00 - 15:30 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Fax
06725 910-110
Website der Stelle
vg-gau-algesheim.de

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Gau-Algesheim zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Gau-Algesheim?

Anschrift: Hospitalstraße 22, 55435 Gau-Algesheim. Telefon: +49 6725 910-0. Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Montag bis Mittwoch 14:00 - 15:30 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr. E-Mail: ordnung@vg-gau-algesheim.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Gau-Algesheim zuständig?

Für 8 Städte und Gemeinden, darunter Gau-Algesheim, Ockenheim, Schwabenheim an der Selz, Appenheim, Ober-Hilbersheim, Bubenheim, Engelstadt, Nieder-Hilbersheim.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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